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Frage geschrieben am 30.10.2011 13:04:59

Carport meiner Schwester grenzt an meine Fassade -2 Grundbuchblätter 22/100 u.78/100

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 635
Flurstück 1160qm / 2 Grundbuchblätter:

Seit 2011 / 1.Grundbuchblatt 78/100 - Eigentümer bin ich

Bislang (seit 1995-2011) gehörten von den 78/100 mir 60,26Miteigentumsanteil und meiner Schwester 39,74Miteigentumsanteile. 2011 kaufte ich die Anteile von meiner Schwester ab, damit das Haus mir alleine gehört, da ich seit 10Jahren in dem Haus wohne und alleine investiere und meine Schwester kein Interesse am Haus hatte. (meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht- lebt im vorderen Teil des Hauses)

Seit 1995 / 2. Grundbuchblatt 22/100 – Eigentümer meine Schwester (hat Ihr Haus 1996 darauf gebaut)

Anzumerken ist, das meine Schwester die Flächen des Blattes 78/100 weiternutzt, also Sie lediglich das Haus komplett abgab.
Wenn man die Anteile in qm umlegt würden mir ja eigentlich von den gesamten Flurstück (1160qm) 904,8qm gehören und meiner Schwester 255,2qm, also nurnoch ihr Grundbuchblatt, welches 1995 eröffnet wurde und Sie hier Ihr Haus und Grundstück anlegte. Da sie die Freiflächen nicht verkaufen/abgeben wollte von 78/100, behielt Sie Ihre Grundstücksflächen. Das heisst Sie nutzt weiterhin Ihre 255,1qm + die 40% von dem ehemaligen gemeinsamen Grundbuchblatt 78/100.
Hatten auch beim Kaufvertrag und Änderung der Teilungserklärung eine Zeichnung mit den Grundstücksflächen angehangen, das war auch ok so. Aber ich bin doch der rechtmässige Eigentümer, oder? Sie hat die Flächen zur Nutzung behalten. Das haben wir ja auch so geschrieben im Vertrag, meine Schwester bekommt alles als Sondernutzungsrechte was rot eingezeichnet ist und ich alles was blau ist. Da hatte ich ja auch kein Problem mit. Aber Sie muss mich doch fragen, wenn Sie hier was verändert, umbaut, ect…?

Ihr Carport grenzt direkt hinten an meinem Haus (Fläche von Blatt 78/100), also es wurde an meiner Hauswand auf ca. 8m Länge an der Hauswand und einer Breite von 7m errichtet. (vor vielen Jahren bereits gebaut, war bislang Gemeinschaft, nach Neuaufteilung 2011 ist es Ihr Sondereigentum) Anfang des Jahres hatte ich in meiner Garage eine Lichtduchlässige Wand (kein Fenster, sondern Glasbausteine) gebaut (hatte keine Baugenehmigung eingeholt, da ich davon ausging, es ist genehmigungsfrei, da es ja kein richtiges Fenster ist). Hinter der Garage ist quasi der Bereich wo das Carport steht. Dadurch dass das Carport bislang an der Fassadenseite offen war, kam genug Licht rein. Nun baut meine Schwester dass Carport um und baut im Carport feste, geschlossene Schuppen, Werkstatt, ect. rein. Nach hinten hat Sie Werkstatt über die komplette breite gebaut und die Seite, welche an meiner Fassade ist, hat Sie nun auch zugebaut, indem Sie einen Schuppen innen eingebaut hat, nun ist es dunkel in meiner Garage. Hatte Sie das recht aus dem Carport einfach eine Mehrzweckgebäude zu errichten, welches mich nun durch Einbau von Schuppen, ect. beeinträchtigt (Helligkeit)

Anzumerken ist, Sie hat alles innenliegend zugebaut, die Grundfläche hat sich nicht verändert. Gut man braucht ja auch nicht 55qm offenes Carport. Eigentliche Stellfläche ist nun nurnoch das nötigste übriggeblieben (2Stellplätze, ca. 20qm) Rest ist alles zugebaut worden mit Schuppen. Der Umbau erfolgte, da Sie im Carport Holzbock hatte. (hat betroffene Balken entfernt und dann gleich umgebaut) Hätte Sie mich nicht fragen müssen, ob Sie den Umbau in der Form machen darf, schliesslich bin ich dadurch nun beeinträchtigt, hatte gerade Anfang des Jahres die Glasbausteine eingebaut. Dann steht das Carport auf meinem Grundbuchblatt 78/100. Auch wenn es auf der Zeichnung als Ihre Fläche eingezeichnet ist und das Carport Ihrem Sondereigentum untersteht hätte Sie mich fragen müssen, oder?

Wir leben seit Jahren in Stress und reden auch nichtmehr miteinander. Ich hatte Ihr vor 3Wochen per Mail geschrieben, Sie möchte bitte daran denken, dass ein Carport nur ein Carport ist, welches in offener Bauweise errichtet wird. Was kann ich machen? Kann ich verlangen das der Schuppen welcher an meiner Hausseite ist wieder aufgemacht wird und Sie diesen auf die andere Seite setzt, damit vor meiner Hauswand nicht unmittelbar ein geschlossener Raum ist.

Noch eine Frage: meine Schwester nutzt ja mehr als Ihre 22/100 (255qm) Sie nutzt vom ganzen Flurstück ca.50% (über 500qm) kann ich Ihr anteilig Grundsteuer für die Freiflächen weiterberechnen? (wurde auch in der Grössenordnung so auf der Zeichnung/Aufteilungsplan eingezeichnet, das Sie das nutzen darf)

-- Einsatz geändert am 30.10.2011 14:15:23

-- Einsatz geändert am 30.10.2011 21:08:49



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