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Frage geschrieben am 22.09.2011 12:17:28

Cannabis Fund im Auto, Folgen Beifahrer ?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1208
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde sehr gerne Ihren Rat bezüglich des folgenden Sachverhalts hören.

Ich bin mit einem Freund auf der Autobahn in eine Zivilie-Polizei Kontrolle geraten, es war ein 5er BMW der vor uns fuhr und plötzlich ging die Polizei-Leuchte an.

Der Polizist konzentrierte sich zunächst nur auf den Fahrer, weil er zu nahe dem BMW aufgefahren ist. Er bat ihn auszusteigen und sagte sofort, der Lappen ist auf jeden Fall weg.
Der Fahrer war sehr nervös und verwickelte sich in Widersprüche wo wir den hinfahren würden, daraufhin wurde das Auto durchsucht und 0,7 Gramm Cannbis im Handschuhfach gefunden. Das Auto war ein Leihwagen und für 4 Tage gemietet. Ich war der Beifahrer und verweigerte die Aussage, streitet lediglich den Besitz des Cannbis ab.
Die Polizisten machten keinen Drogentest und ließen uns weiterfahren. Sie sagten, dass der FAll auch dem Straßenverkehrsamt gemeldet würde und wir beide wahrschienlich zum Screening gebeten werden.
Eine Anzeige wegen den 0,7 Gramm würde auf jeden Fall erfolgen und auch ich würde Post bekommen als Beifahrer, da der Fahrer sagte er wisse nicht wem das Cannbis gehört. Wenn es zu einer Anzeige gegen mich kommt würde ich gerne wissen wie ich mich verhalten soll, da der Fahrer weiterhin behauptet nichts vom dem Cannbis gewusst zu haben, aber ich weiss das er es hin und wieder konsumiert.
Die Quittung weisst darauf hin, dass 0.7 Gramm auf der Beifahrerseite gefunden wurden im Handschuhfach und ich war der Beifahrer. Das Auto lief auf den Namen des Fahrers.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Antwort geschrieben am 22.09.2011 12:53:44
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Zunächst einmal ist es gut und richtig, dass Sie zunächst keine Aussage zur Sache gemacht haben und insbesondere den Besitz der Betäubungsmittel abgestritten haben. Hier liegt nämlich der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, also eine Straftat im Raum.

Sofern man Gefahr laufen würde sich selber bei einer Aussage zu belasten, hat man ein Aussageverweigerungsrecht. Es ist nicht so, dass Sie beweisen müssen, dass die Betäubungsmittel nicht Ihnen gehören, sondern man müsste Ihnen beweisen können,dass Ihnen die Betäubungsmittel gehören.

Sollte dieses nicht beweisbar sein , wäre das Verfahren gegen Sie aller Voraussicht nach nach nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifel für den Beschuldigten/Angeklagten) einzustellen.

Anders sieht es leider mit dem Screening aus.

Hierfür genügt grundsätzlich ein Anfangsverdacht, dafür, dass Sie Betäubungsmittel konsumiert haben könnten. Dieses lässt sich in Ihrem Fall nach der von Ihnen geschilderten Sachverhaltslage leider argumentieren.

Sollte man ein Strafverfahren gegen Sie einleiten oder Sie zum Screening bitten, sollten sich sofort einen im Strafrecht/Verkehrsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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