Frage geschrieben am 07.03.2010 16:47:06
CONCEPT MEDIA GROUP
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3895CONCEPT MEDIA GROUP
FUN277745/SUWXUVU FUN-CLUB INTERNETGEB HR
1849449/3578565
SCHROEDTER, HAGEN
das wird jeden monat abgebuch
nur kann ich dieses fun-club im netz nicht finden und weis auch so mit nicht was das ist wie kann ich das herausfinden?
Antwort geschrieben am 07.03.2010 16:56:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 206
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 206
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Die von Ihnen gemachten Angaben lassen darauf schließen, dass es sich um ein Online-Angebot handelt, bei dem Sie sich vermeintlich angemeldet haben und bewusst oder unbewusst ein Abonnement abgeschlossen haben.
Allerdings ist die von Ihnen benannte Firma dafür bekannt, Abos ohne Gegenleistung und oftmals Nutzer die sich niemals angemeldet haben, anzumahnen oder wie in Ihrem Fall das Geld mit einer vermeintlichen Einzugsermächtigung einzuziehen.
Sie sollten die Lastschriften umgehend bei Ihrer Bank rückbuchen lassen und der Bank mitteilen künftig keine Lastschriften dieser Firma mehr einzulösen.
Hiernach wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Mahnschreiben der Firma oder eines Inkassobüros bei Ihnen eingehen. Hierauf können Sie dann den Vertrag widerrufen, kündigen und anfechten um sicherzustellen, dass falls ein unbeabsichtigter Vertragsschluss erfolgte, dieser dann endet.
Mir ist allerdings kein Fall bekannt in welchem diese Firmen die Gerichte bemüht hätten, wohl auf Grund der Kenntnis der geringen Chancen, allerdings zahlen viele Verbraucher auf Grund der Einschüchterung durch zahlreiche Inkasso- und Anwaltsschreiben.
Von daher kann ich Ihnen raten, die Lastschriften zurück buchen zu lassen, bei Eingang eines Schreibens hierauf mit Widerruf, Anfechtung und Kündigung zu antworten und dann alle weiteren Schreiben, es sei denn es handelt sich um gerichtliche Schreiben, zu ignorieren.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Haberbosch direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

