Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Sendung.
sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
ich haben eíne Sendung als COD zur Auslieferung vorgeschrieben bekommen, diese allerdings ohne Scheck ausgeliefert. Der Lieferant stellt mir den Wert der Ware (COD) in Rechnung. Ich habe mich an den Kunden gewendet mit Bitte um Herausgabe der Ware bzw. Zahlung an den Lieferanten. Beides will er nicht.
Darf er die nicht bezahlte Ware behalten und müssen wir dafür grade stehen sprich seine Ware bezahlen?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 20.8.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.08.2007 16:24:11
wie Sie schreiben, sollten Sie die Ware per Nachnahme ausliefern. Dies bedeutet, dass Sie die Ware dem Empfänger nur gegen Bezahlung ausliefern durften. Tatsächlich haben Sie die Ware jedoch ohne Bezahlung ausgeliefert, mithin gegen eine Bestimmung Ihres Frachtvertrages mit dem Absender verstoßen, so dass Sie diesem gegenüber schadensersatzpflichtig sind.
Soweit der Empfänger der Ware daher nicht an den Absender zahlt, sind Sie daher tatsächlich gegenüber dem Versender (Ihrem Auftraggeber) in der Pflicht, diesem den Schaden zu ersetzen, ihm also den Kaufpreis zu erstatten. Dafür muss Ihnen Ihr Vertragspartner allerdings im Gegenzug seinen Kaufpreisanspruch gegen den Empfänger abtreten, so dass Sie sodann versuchen können, den Kaufpreis noch von diesem zu erlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
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