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Folgende Frage: Ich habe noch eine alte CD-Sammlung (Teilweise 20 Jahre alt). Alles Originale, die von mir erworben wurden. Diese CD's habe ich auch auf meinem Rechner gespeichert. Wäre es legal, die CD's zu verkaufen und die digitalen Kopien weiter zu nutzen?Antwort geschrieben am 29.11.2010 20:27:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Carsten Dreier
Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund, Tel: 023158969973, Fax: 0231522341
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 36
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Nach § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, mit der Einschränkung, dass die Vervielfältigung weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen darf. Zudem darf für die Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden sein.
Wenn Sie also Ihre alte Original- CD-Sammlung verkaufen wollen, ist es daher vom Recht auf Privatkopie umfasst, wenn Sie diese CDs vorher auf Ihrem Rechner gespeichert haben und die digitalen Kopien privat weiter nutzen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt
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