Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Bußgeldbescheid.
Ostern 2010 habe ich in Dover auf einem Parkplatz geparkt ohne einen Parkschein zu kaufen.
Bußgeldforderungen habe ich ignoriert.
Jetzt fordert ein Inkassobüro aus Deutschland zur Zahlung einer Unsumme auf.
Ist das rechtlich durchsetzbar?
Antwort geschrieben am 15.02.2011 12:44:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Aufgrund eines Ende Oktober 2010 in Kraft getretenen eu- weiten Vollstreckungsabkommen ist es leider durchaus möglich, dass der Parkverstoß in Deutschland vollstreckt werden könnte.
Dies gilt auch für Verstöße die bereits vor Inkrafttreten des Abkommens begangen worden sind, wie in Ihrem Fall, sofern der Bußgeldbescheid erst nch Inkrafttreten ausgestellt haben sollte. Anderenfalls allerdings muessten Sie ernsthaft keine weiteren Maßnahmen befürchten.
Die Höhe des Bußgeldes einschliesslich Kosten und Gebühren muesste auch mind. 70,00 EUR betragen. Aufgrund Ihrer Angaben vermute ich aber, dass dieser Betrag erreicht wird.
Im übrigen hat der ADAC eine Reihe nützlicher Hinweise in diesen Bußgeldangelegenheiten mit Auslandsbezug unter
www.adac.de/auslandsbussgeld
bereitgestellt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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