Die Website, Firmenname, das Logo und alle Artworks wurden von mir entwickelt.
Diese Partnerschaft bestand nur mündlich ,es wurden keine Verträge jemals über unsere gemeinsame Arbeit geschlossen.Es existiert kein schriftliches Abkommen über den rechtlichen Rahmen der Firma (wie z.B.: Gründung einer GmbH oder UG).
Mitte Dezember 2010 haben wir den Businessplan einer Venture Capital Bank in München vorgestellt.In diesem Businessplan wurde mein EX-Partner als CEO genannt und ich als CTO.
Im neuen, geänderten Plan bin nur ich als CEO und CTO bestellt.Dies habe ich allein beschlossen.
In diesem Jahr (März 2011) habe ich mich entschlossen diese Partnerschaft ganz einzustellen.Grund:Er ist gegen alle meine Ideen und Kontakte und unüberbrückbare Differenzen.
Ich habe auch die Finanzierungsanfrage bei der selben Venture Capital Bank wieder zurückgezogen.
Derzeit möchte ich das Solarunternehmen alleine weiter vorantreiben und den jetzt geänderten Businessplan für weitere Möglichkeiten nutzen und Investoren vorzustellen.
Meine Frage: Kann er rechtlich gegen mich erfolgreich vorgehen, bezüglich der Nutzung des Businessplans im Alleingang?
Antwort geschrieben am 28.04.2011 19:52:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
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Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Grundsätzlich ist ein Businessplan sowohl urheberrechtlich als auch ggf. durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geschützt.
Da Urheberrecht an dem konkreten Businessplan dürfte nach Ihrer Schilderung bei Ihnen und Ihrem ehemaligen Arbeitskollegen gemeinsam liegen.
Urheberrechtlich geht es allerdings primär um die Verwendung des konkreten Schriftstücks bzw. Textpassagen, Grafiken oder ähnlichem hieraus.
Grundsätzlich bräuchten Sie also die Genehmigung Ihres ehemaligen Arbeitskollegen, wenn Sie den Businessplan weiter verwenden möchten.
Im Streitfall müsste Ihr ehemaliger Kollege dann beweisen, dass er Miturheber des Businessplans war. Wenn er dies beweisen kann hat er gegen Sie Unterlassungs- und ggf. Schadenersatzansprüche.
Ansprüche nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) setzen voraus, dass zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Arbeitskollegen Vertraulichkeit über die in dem Businessplan enthaltenen Konzepte und Ideen vereinbart wurde.
Hier ist vor allem von Bedeutung, was Sie genau vereinbart werden. Fehlt eine konkrete – schriftliche oder mündliche – Vereinbarung, so dürfte davon auszugehen sein, dass keiner von Ihnen den Plan ohne das Einverständnis des Anderen verwenden durfte.
Nach Ihrer Schilderung und der derzeitigen Situation des inhaltlich unveränderten Businessplans ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr ehemaliger Kollege mit einem rechtlichen Vorgehen gegen Sie erfolgreich wäre ziemlich groß.
Sie sollten also entweder Ihren ehemaligen Arbeitskollegen um die – schriftliche – Genehmigung der Nutzung bitten oder den Businessplan so wesentlich verändern dass zumindest der urheberrechtliche Schutz nicht mehr greift. Welche Änderung Sie genau vornehmen müssten kann allerdings im Rahmen einer Erstberatung über dieses Portal nicht beantwortet werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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Marcus Bade
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