Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 22.04.2010 20:33:20

Bushaltestelle vor dem Haus

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1862
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Haus.
Ich habe folgendes Anliegen:

zu unserem noch nicht fertig gebautem Einfamilienhaus (einzugstermin 30.04.2010) wurde eine bushaltestelle vesetzt. Unser Haus steht 3m von der grundstücksgrenze weg, das Grundstück grenzt am Gehweg 4-5 m breit. Die Markierungen auf dem Fahrstreifen für Bus sind schon angebracht, die befinden sich genau entlang dem ganzen Haus. Die noch professorische Bushaltestelle ist etwas weg von unserem Haus geplant, ist aber utopisch da von der stelle bis zur vorderer einsteigertür im Bus sind es etwa 15 bis 20m und die Fahrgäste stehen nicht da sondern direkt vor unserem Haus.

Da wir um unseren Grundstück rum noch kein Zaun haben, stehen einige Wartende sogar h immer die Menschen neben meiner Haustür und wenn ich die Tür aufmache können die direkt ins Haus rein schauen, es sind ja nicht so viele die Buch fahren, immerhin aber ca. 50 Menschen am Tag (aus der Statistik).

Folgende Nachteile sind für uns aufgetreten:

1.es ist viel lauter geworden,
2.da die straße nicht grade breit ist, müssen die fahrzeuge hinter dem bus halten wenn der bus
an der haltestelle haltet, sobald der bus abfärt, fahren auch gleichzeitig mehrere autos los (starke abgassen)
3.Menschen stehen direkt vor dem Haus, wenn die reden, hört man das Gespräch im Haus, 2 Fenster, Küche und WC sind auf der Bushaltezone Seite.
4.Abgassen sind schwer zu beweisen, aber wenn der Bus auffährt und abfährt kommen ja welche raus, vorher waren es keine
5.uns wurde gesagt dass die haltestelle schon vor mehr als einem halben Jahr geplant wurde,
warum haben wir es nicht vorher erfahren, wir könnten das haus anders planen. Jetzt sind 12 m lang Haus und Garten im Bushaltestellebereich
6.wie ist es im winter, wer soll die bushaltestelle von dem Schnee befreien. Sonst könnte ich 1m Breite Weg frei schaufeln, jetzt muss ich 25 m länge und 4 m Breite machen.
7.Mein Grundstückswert ist gesunken, eine Seite von dem Grundstück ist bushaltestelle geworden, ich hätte das Grundstück zu dem Preis welches ich bezahlt habe nie gekauft wenn die Haltestelle schon da wäre.

Folgende Argumente haben wir von dem Busunternehmen zu Hören bekommen:

1.die stadt braucht keine Genehmigung und kann die Bushaltestelle setzen wo die wollen
2.es weden nur technische voraussetzungen geprüft (es muss so und so breit sein, keine Bordsteinabsenkung in dem Haltebereich etc)

Die Frage ist, warum Busunternehmen stellt eigenen Interessen höher als die von einer Familie die
betroffen ist. Kann ich überhaupt was dagegen tun?

Kann ich was dagegen tun?

Vladimir Mironjuk


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 22.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 22.04.2010 20:59:52
Rechtsanwältin Carolin Richter
Haeckelstraße 10, 01069 Dresden, Tel: 03513324175, Fax: 03513328117
Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 71
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier eher um ein Gebiet des Verwaltungsrechts bzw. Zivilrechts und nicht des Sozialrechts handelt.

Ihre Aussichten auf Versetzung der Bushaltestellen sind äußerst gering. Sie könnten zwar den Anspruch auf Versetzung der Bushaltestelle auf eine Eigentumbeeinträchtigung geltend machen. Dazu müssten Sie aber nachweisen, dass die Bushaltestelle für Sie unzumutbar beeinträchtigt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Bei dem normalen Busverkehr wird das wohl nicht der Fall sein. Es kommt dabei auch nicht auf Ihr ganz persönliches Empfinden an, sondern auf den sog. "Durchschnittsmenschen".

Die Stadt hat bei der Auswahl der Standorte der Bushaltestellen ein großes Auswahlermessen. Das Ihre persönlichen Interessen, die Interessen des persönlichen Personenverkehrs überwiegen, ist äußerst unwahrscheinlich.

Ein gerichtliches Vorgehen wird daher wahrscheinlich nicht erfolgreich sein.

Ich hoffe Ihnen damit einen ersten Überblick verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

C.Richter
Rechtsanwältin


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialrecht letzten Monat:

21
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Bushaltestelle   Haus