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Bundeswehr, was nun? Grundwehrdienst


03.11.2007 01:49 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Elmar Dolscius


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein großes Problem, vielleicht können Sie mir ja helfen? Ich beschreibe Ihnen mal den gesamten Sachverhalt so ausführlich wie möglich:

Im Jahre 2003 habe ich eine Ausbildung (Hotelfachmann) begonnen und habe mich deshalb bezügl. Grundwehrdienst zurück stellen lassen. Die Herrschaften von der Bundeswehr haben gesagt, dass ca. 1 Monat nach Ausbildungsende (Oktober 2006) ein Musterungsbescheid kommt, welchem ich nachkommen müsse? Alles klar, habe ich gedacht, aber es kam nichts, Oktober 2006, mein Betrieb (wo ich gelernt habe) ist Pleite gegangen und ich wurde Arbeitslos. Ich war dann 4 Monate arbeitslos, ich dachte mir der Musterungsbescheid müsse irgendwann kommen, habe natürlich nicht bei der Bundeswehr nachgefragt, weil ich eigentlich nicht zum Wehrdienst möchte, wo der Bescheid bleibt, es kam nichts. Okay, habe ich gedacht, dann kommt nichts, dann suche ich mir einen Job, ich habe dann sage und schreibe 400 Bewerbungen geschrieben (fast alles selber finanziert, da man vom Arbeitsamt keine große Hilfe bekommt) und habe daraufhin auch einen Job gefunden. Ich habe im Februar 2007 meine Arbeit begonnen, welcher ich immernoch nachgehe. Es liegt auch daran, dass ich Spaß an der Arbeit habe. Nun kam aber im Oktober 2007 mein Musterungsbescheid, genau 1 Jahr zu spät, was mir nun überhaupt nicht passt, denn ich habe keinen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich will aber in näherer Zukunft mal im Ausland arbeiten, aber um im Ausland einen Job zu bekommen, muss man Jung sein und Arbeitserfahrung haben, aber das ist nicht möglich. Die Bundeswehr nimmt mir nun 9 Monate, in denen ich Arbeitserfahrung sammeln wollte, ich bin hinterher Arbeitslos und muss wieder von vorne anfangen. Das alles passt mir gar nicht. Des weiteren bin ich Asthmatiker und der Bundeswehrarzt sagte das zählt nicht, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann nicht mal 500 m laufen ohne aus der Puste zu sein?
Können sie mich verstehen? Können Sie mir helfen? Kann man rechtlich etwas machen?

Mit freundlichen Grüßen,

Fabian Kohlscheen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
nun?
03.11.2007 | 03:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Elmar Dolscius
133 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.

In der Tat wird ein befristetes AV durch die Einziehung nicht verlängert. Leider gibt es jedoch keine rechtliche Möglichkeit, die Ihnen sicher eine Umgehung des Wehrdienstes ermöglichen würde. Es gibt jedoch verschiedene Optionen.

1. Verwaltungsintern sind die KWEA (Kreiswehrersatzamt) aufgefordert, beim Vorliegen eines befirsteten AV die Einziehung bis zum Ende der Befristung zu verschieben. Einen Anspruch hat man hierauf nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass das zuständige KWEA hier positiv entscheidet. Einen Musterbrief für die Rückstellung finden Sie bsw. auf den Seiten der IG-Metall.

2. Sofern Ihr AG erwägt, Ihnen ein unbefristetes AV anzubieten, gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden vom 12.06.2006 (Az. 10 K 803/06) die besagt, dass die Aussicht auf ein unbefirstetes Av der Einberufung entgegenstehen kann. Hier wären Sie aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch auf den Klageweg angewiesen, um eine solche Entscheidung zu erreichen.
Grundsätzlich stehen Sie jedoch im Falle eines unbefristeten AV ungleich besser da, weil in einem solchen Fall das Arbeitsplatzschutzgesetz greifen würde. Dieses untersagt dem AG eine Kündigung während der Wehrdienstzeit. Das AV ruht lediglich und lebt nach Ende des Wehrdienstes wieder auf. Sofern Sie also eine Rückstellung erreichen würden und Ihr AG Ihr AV in ein unbefristetes wandelt, wären Sie abgesichert.

3. Alternativ können Sie versuchen, sich beim THW (Technisches Hilfswerk) zu verpflichten. Sie müssten dies zwar für 7 Jahre tun, wären aber vom Wehrdienst befreit.

4. Asthma hilft in der Tat nur noch in außergeöhnlich schweren Fällen für eine Ausmusterung. Ob ein solcher bei Ihnen vorliegt, können natürlich nur Sie beurteilen. Grundsätzlich haben Sie nur zwei Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen, sofern Sie eine Nichteinziehung wegen Untauglichkeit in Erwägung ziehen sollten.

Abschließend lässt sich wohl sagen, dass die beste Wahl die wäre, um eine Rückstellung wegen des befristeten AV zu ersuchen. Danach besteht jedoch eine große Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Wehrdienst ableisten müssen, sofern kein Grund für eine Ausmusterung vorliegt. Absichern könnten Sie hierbei lediglich die Arbeitsstelle und dies auch nur, wenn Sie einen unbefristeten AV erhalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über Ihre MÖglichkeiten geben und wünsche Ihnen in jedem Fall viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Kronberg

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