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Frage geschrieben am 02.02.2008 16:18:00

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10692
Guten Tag,
die Angelegenheit betrifft meine 75-jährige Schwiegermutter, die mich gebeten hat, eine Klärung über dieses Anwalts-Forum herbeizuführen.
Sie erhielt heute einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (sie fuhr auf einer sich verengenden Bundesstraße statt 60 stolze 117 km/h)über 150 Euro und vier Wochen Fahrverbot. Sie bestreitet die Angelegenheit auch nicht und ist bereit, die Geldstrafe und die Flensburg-Punkte zu akzeptieren. Das Fahrverbot trifft sie allerdings sehr hart, weil sie seit Oktober 2005 nach einer Operation stark gehbehindert ist (sie hat einen Schwerbeschädigtenausweis G und AG, 80%) und muss außerdem ihren 88-jährigen Mann versorgen, der nach einem Schlaganfall 2001 pflegebedürftig ist.
Das Fahrverbot stellt für sie also eine ganz besondere Härte dar, da sie im Haushalt und ihrer sonstigen Umgebung keine weitere Hilfe hat und für die Besorgungen und Erledigungen des täglichen Lebens das Fahrzeug unbedingt benötigt. Hinzufügen kann man noch, dass sie ihren Führerschein demnächst 50 Jahre besitzt und bisher unfallfrei gefahren ist und auch sonst noch nie in einen Unfall verwickelt war. Die Überschreitung der Höchstgeschwidigkeit geschah durch ihre Unaufmerksamkeit während einer Unterhaltung mit einer im Auto mitfahrenden Person.
Meine Frage ist: Hat ein Widerspruch gegen o.g. Bußgeldbescheid in Bezug auf das Fahrverbot Aussicht auf Erfolg und wie wäre ggf. ein derartiger Widerspruch zu formulieren.
Freundliche Grüße


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Diese Antwort ist vom 2.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. B............

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