Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot - einziger Wohnsitz im Ausland außerhalb EU
04.08.2012 04:32 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Ich lebe seit Jahren in Singapur, habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und besitze einen deutschen sowie einen singapurischen Führerschein. Bei meinem letzten Besuch in Deutschland (Mietwagen) wurde mir folgende Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt: Abstand auf einer Autobahn von weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Es folgte ein Bußgeldbescheid per Einschreiben mit 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkten.
Meine Fragen:
- kann ich einen Eintrag der Punkte im Verkehrszentralregister vermeiden (z.B. durch Vorlage meines singapurischen Führerscheins)?
- unter den Hinweisen steht geschrieben, daß in sonstigen ausländischen Fahrausweisen das Fahrverbot zu vermerken sei bzw. auf ausdrücklichen Wunsch dieser bei der zentralen Bußgeldstelle verwahrt werden kann; gibt es Alternativen bzw. kann ich dies auf Grund der langen Postwege umgehen?
- falls nein, spricht etwas gegen die Versendung des singapurischen Führerscheins?
- falls ich Einspruch einlegen muß, kann ich dies auch per Fax erledigen oder nur auf dem postalen Wege?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.
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