Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Bußgeldbescheid.
Folgende Frage: Habe einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens bekommen. Im Bußgeldbescheid ist die Adresse des Verstoßes jedoch falsch angegeben. Statt Sonnenstraße steht dort Sonnengasse. Beide Straßen gibt es in meiner Stadt. In der Sonnengasse war ich jedoch noch nie, auch gibt es dort das entsprechende Verbotsschild nicht.
Werde ich daher in der Verhandlung vor dem Amtsgericht freigesprochen werden? Oder kann der Bescheid noch geändert werden wenn der Fehler in der Verhandlung bemerkt wird? Kurze Antwort ausreichend.
Antwort geschrieben am 28.01.2012 23:56:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Ihre Frage darf ich, vorbehaltlich einer konkreten Prüfung der Akten, wie folgt beantworten:
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in der Straße, die im Bußgeldbescheid genannt ist, nicht falsch geparkt haben, wird der Bußgeldbescheid aufgehoben werden müssen. Denn dann kann die Behörde die Ordnungswidrigkeit nicht beweisen. Die tatsächliche Ordnungswidrigkeit in der richtigen Adresse dürfte mittlerweile verjährt sein, wird Ihnen also nicht mehr vorgeworfen werden können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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