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Frage geschrieben am 10.12.2011 16:26:31

Bußgeldbescheid-Geschwindigkeitsüberschreitung

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 838
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag, ich habe vor 2 Wochen ein Bußgeldbescheid zwecks 25 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft.
Das Fahrzeug und Versicherung läuft auf meinen Namen. Im ersten Bußgeldbescheid wurde ich gebeten, den Fahrer anzugeben, da ich der Fahrer nicht sein kann. Also forderte ich das Foto an. Ich möchte aber den Namen des Fahrers nicht nennen-Führerschein auf Probe.

Also schrieb ich als Antwort, ich könne den Fahrer nicht erkennen.

Daraufhin kam heute eine neue Anhörung auf den Namen meines Sohnes.
In der Adresse steht der Name meines Sohnes, im Schreiben selbst werde ich namentlich angesprochen und es wird mir zur Last gelegt.

So wie ich gelesen habe, muss mein Sohn die Anhörung ausfüllen oder nicht, da es nicht sein Fahrzeug ist?

Dies ist ja auch nur eine Vermutung?

Falls ja, was muss in der Anhörung als Begründung/Verstoß nicht zugeben - drin stehen? Möchte auf keinen Fall einen Fehler machen.

Besten Dank für Ihre Auskunft und Mühe..


Antwort geschrieben am 10.12.2011 17:29:47
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41, 88212 Ravensburg, Tel: 0751/25971, Fax: 0751/21757
Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich bei dem Schreiben, das Sie erhalten hatten, nicht um einen Bußgeldbescheid handelte, sondern Sie als Halterin des Fahrzeugs nach dem Fahrer gefragt wurden. Vermutlich zeigt das Foto, dass Sie nicht die Fahrerin waren.

Auch wenn Sie keine Angaben zum Fahrer gemacht haben, ist es möglich, dass der Fahrer ermittelt wurde.

Ich gehe davon aus, dass in dem an Ihren Sohn adressierten Schreiben Ihr Sohn beschuldigt wird, als Fahrer die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben. Dass er nicht Eigentümer/Halter des Kfz ist, spielt hier keine Rolle. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nur der Fahrer, nicht der Halter verantwortlich.

Im Allgemeinen enthalten Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten u.a. die Frage, ob der Verstoss zugegeben wird oder nicht. Der Verstoss muss nicht zugegeben werden.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 25 km/h beträgt die Regelgeldbuße 80,-- €.

Bei einer Fahrerlaubnis auf Probe muss außerdem mit der Anordnung eines Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde gerechnet werden.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41
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E-Mail: ra-moosmann-rv@t-online.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.12.2011 17:57:17

Besten Dank für Ihre Antwort.. also angenommen mein Sohn ist gefahren, wurde also als Fahrer ermittelt, so hat man auch wenig Chance um die Strafe zu kommen? Wenn man im Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugibt und es stimmt doch.. macht man sich dann strafbar?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2011 19:56:37

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Es kommt darauf an, ob Ihr Sohn auf dem Foto zu identifizieren ist. Wenn gegem einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden würde, würde der Richter entscheiden müssen, ob Ihr Sohn der Fahrer war. Angenommen auf dem Foto wäre Ihr Sohn deutlich zu erkennen, wäre ein Bestreiten der Fahrereigenschaft wenig erfolgversprechend.

Sofern ein Rechtsanwalt beauftragt würde, könnte dieser die Akten einsehen und überprüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung möglicherweise fehlerhaft war.

Ein Bestreiten des Vorwurfs ist nie strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Bußgeldbescheid-Geschwindigkeitsüberschreitung | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-12-10
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