Bürgschaft
| 16.04.2009 20:24 |
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Kredite
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Frage. Wenn eine Bürgschaft, die für ein Ratenkredit für ein Auto von der Bank in Anspruch genommen wird, d.h. der ürsprüngliche Schuldner kann den Kredit nicht mehr bedienen und der Bürge wird verpflichtet die Zahlungen zu tätigen, wem gehört dann das Auto nach Bezahlung der austehenden Zahlungen. Oder besser gesagt wer darf das Auto dann fahren. Kann man den eigentlichen Schuldner zwingen, das Auto zu überschreiben oder zu verkaufen. Der Schuldner ist kein Familienmitglied. Die austehende Summe ist 98 % der ürsprünglichen Summe. Bin auch offen für andere Vorschläge: z.B. Annulierung, etc.
Mit freundlichen Grüssen
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