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Buchung einer Ferienwohnung über ein Internetportal


| 21.06.2012 14:32 |
Preis: 45,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe gestern vormitag über ein Vermittlungsportal eine Wohnung in Barcelona vom 31.7. bis 10.8.2012 bei 'coxxxx Barxxxxa' online gemietet und auch gleich nach der entsprechenden Anzahlung die Buchungstbestätigung erhalten über den genannten Zeitraum incl. Endreinigung und Bearbeitungsgebühr, ausgewiesener Gesamtbetrag 748€.
Soeben sehe ich dass mich gestern nachmittag eine weitere email darüber informiert, dass leider ein Systemfehler vorgelegen hätte und der ganze Spaß nun 1611€ kosten solle.
Vor Buchung haben meine Rechechen zu diesem Vermittler nichts zweifelhaftes ergeben, aber jetzt bin ich natürlich schwer geplättet.

Nun also meine Frage: Inwieweit ist die ursprüngliche Buchung trotz angeblichem Systemfehler für den Vermittler bindend?

Ich habe nicht vor den geforderten Betrag zu zahlen, habe aber schon drei Tickets passend zu dem o.g. Termin gebucht. Ich muß hinzufügen, dass wir ursprünglich am 28.7.den Urlaub antreten wollten, die genannte Wohnung aber erst ab dem 31. verfügbar war da vorher belegt.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Buchung Ferienwohnung
21.06.2012 | 15:25

Antwort

von

Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
52 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Inwieweit ist die ursprüngliche Buchung trotz angeblichem Systemfehler für den Vermittler bindend?

Zwar ist mit der Buchung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, jedoch kann der Reisevermittler diesen Vertrag leider erfolgreich wegen Irrtums anfechten. Eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums bei der Abgabe elektronischer Willenserklärung kommt auch bei Fehlern im Datentransfer grundsätzlich in Betracht. Ein Irrtum liegt insbesondere dann vor, wenn der Erklärende zwar seine Angaben in den Computer fehlerfrei eingibt, die von ihm genutzte Software diese Daten aber auf dem Weg zum Empfänger fehlerhaft verändert, vgl. LG Düsseldorf, Az.: 22 S 307/06.

Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz bezüglich der gebuchten Flüge (Umbuchung, Stornierung etc.) gem. § 122 BGB.

Anmerkung:
Stornogebühren durch die Vertragsanfechtung dürfen Ihnen allerdings nicht auferlegt werden.
Über den Preis von 1611 Euro für die Ferienwohnung ist kein Vertrag zustande gekommen, da Ihnen bislang lediglich ein neues Angebot gemacht wurde, welches Sie bislang nicht angenommen haben.



Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben. Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße,


Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 2012-06-21 | 16:03


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Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Dresden

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Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht