Buchung einer Ferienwohnung über ein Internetportal
| 21.06.2012 14:32 |
Preis: 45,00 € |
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| in unter 2 Stunden
Preis: 45,00 € |
Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe gestern vormitag über ein Vermittlungsportal eine Wohnung in Barcelona vom 31.7. bis 10.8.2012 bei 'coxxxx Barxxxxa' online gemietet und auch gleich nach der entsprechenden Anzahlung die Buchungstbestätigung erhalten über den genannten Zeitraum incl. Endreinigung und Bearbeitungsgebühr, ausgewiesener Gesamtbetrag 748€.
Soeben sehe ich dass mich gestern nachmittag eine weitere email darüber informiert, dass leider ein Systemfehler vorgelegen hätte und der ganze Spaß nun 1611€ kosten solle.
Vor Buchung haben meine Rechechen zu diesem Vermittler nichts zweifelhaftes ergeben, aber jetzt bin ich natürlich schwer geplättet.
Nun also meine Frage: Inwieweit ist die ursprüngliche Buchung trotz angeblichem Systemfehler für den Vermittler bindend?
Ich habe nicht vor den geforderten Betrag zu zahlen, habe aber schon drei Tickets passend zu dem o.g. Termin gebucht. Ich muß hinzufügen, dass wir ursprünglich am 28.7.den Urlaub antreten wollten, die genannte Wohnung aber erst ab dem 31. verfügbar war da vorher belegt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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