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Frage geschrieben am 26.03.2009 16:06:46

Buchstabenkombination "bp" geschützt?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1162
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

meine Frage wäre ob die Buchstabenkombination "BP" rechtlich durch z.B. einen grossen Ölkonzern geschützt ist. Sie stellt meine Initialen dar und ich möchte damit für mein Gewerbe Werbung machen. Kann ich das bedenkenlos tun oder könnte Ärger drohen?


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Diese Antwort ist vom 26.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.03.2009 16:38:27
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Die Buchstabenkombination "BP" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt in allen Klassen geschützt. Darüber hinaus gibt es noch über 100 weitere Eintragungen in Zusammenhang mit "BP".
Es erscheint also höchst risikoreich, die Buchstabenkombination BP zu verwenden. Zwar steht Ihnen aus Ihrem Namensrecht grundsätzlich auch das Recht zu, die Initialen zu verwenden. Hier würde aber ggf. von einem Gericht eine Interessenabwägung durchzuführen sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde diese nicht zu Ihren Gunsten ausfallen, da die Marke "BP" schon länger existiert, einen hohen Bekanntheitsgrad aufweist und schon längere Zeit geschützt ist.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.03.2009 18:09:01

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für die schnelle und freundliche Auskunft!
In meinem Fall würde ich "BP" im Kontext mit Foto- und Werbedienstleistungen verwenden. Ändert das die Sachlage, da es ja eine völlig andere Branche betrifft ?

Danke sehr für Ihre Bemühungen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.03.2009 09:32:07

Sehr geehrte Fragestellerin,

wie schon in meiner ursprünglichen Antwort ausgeführt, ist "BP" selbst und viele weitere Kombinationen mit "BP" als Marke für alle Waren und Dienstleistungsklassen eingetragen. Gegen den dadurch gewährten Markenschutz würden Sie verstoßen, wenn Sie selbst ein Zeichen benutzen, bei dem eine Verwechslungsgefahr besteht. Dies ist meines Erachtens auch bei einer Kombination mit Bildern der Fall. Eine endgültige Entscheidung kann hier zwar nur ein Gericht herbeiführen, weil es auch auf die konkrete Ausgestaltung des Zeichens ankommt. Der Spielraum, dass keine Verwechslungsgefahr angenommen wird, ist aber, wenn "BP" verwendet wird, äußerst gering.
Somit rate ich weiterhin von der Verwendung der Buchstabenkombination ab.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Buchstabenkombination "bp" geschützt? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-03-26
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