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Frage geschrieben am 27.01.2012 19:57:02

Btm (Marihuana Einfuhr aus Frankreich)

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 390
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe vor einigen Wochen Marihuana aus Frankreich geschickt bekommen und wie es der „Zufall" so wollte, wurde das Päckchen mit 25 Gramm Marihuana abgefangen.
Ich habe dann vor ein paar Tagen einen Brief von der Polizei bekommen (Verstoß BtmG usw.). Weil ich mir noch völlig unsicher war worum es geht, habe ich den Termin bei der Polizei wahrgenommen und ausgesagt, dass ich selbstverständlich nichts von diesem ominösen Päckchen weiß.
Er hat mir natürlich nichts geglaubt (vermute ich).
Dann bekam ich einen Anruf, in dem er mich gebeten hat Zugriff auf meine Kontoauszüge zu bekommen. Ich habe eingewilligt, da er drohte, dass er sowieso Zugriff auf die Daten bekäme. Die Einwilligung meinerseits mit Unterschrift benötigt er trotzdem noch. Jetzt glaube ich, dass er das nur behauptet hat um sich das Ganze etwas leichter zu gestalten. Weil bei 25 Gramm Marihuana einen derartig gravierenden Eingriff in meine Privatsphäre vorzunehmen halte ich für relativ hart und bezweifle, dass die Staatsanwaltschaft das genehmigen wird. Anzumerken ist natürlich noch, dass ich noch nie polizeilich auffällig geworden bin (in keinem Bereich) und es auffällige Kontoaktivitäten gibt aber keine die etwas mit dem Fall aus Frankreich zu tun haben.
Jetzt benötige ich Ihre Meinung. Soll ich die Einwilligung geben? Wie sollte ich mich Verhalten?
Vielen Dank im Voraus


Antwort geschrieben am 27.01.2012 20:46:20
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
Insolvenzrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Sozialrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:


Frage:

"Soll ich die Einwilligung geben? Wie sollte ich mich Verhalten?"




Die Einwilligung erteilen Sie natürlich nicht!


Wenn der Polizist meint für 25 Gramm Marihuana bekäme er zwangsweise Einblick in Ihre Kontodaten, braucht er doch Ihre Einwilligung auch gar nicht.
Welche Nachteile sollten Ihnen also entstehen ?


Auf den Kontoauszügen wird es ja wohl ohnehin keine Käufe in den Preisregionen 150 - 250 € mit dem Verwendungszweck Cannabiskauf geben.



Wenn Sie bei der Beschuldigtenvernehmung glaubhaft versichert haben, nichts von dem Inhalt gewusst zu haben noch etwas Derartiges bestellt zu haben, ist Ihr Gefühl ganz richtig, dass man Ihnen nicht glaubt.

Deswegen werden als weitere Indizien Ihre Kontobewegungen benötigt, um im günstigsten Fall einen Zusammenhang herstellen zu können.

An Ihrer verurteilung und den dazu führenden Ermittlungen brauchen Sie aber nicht aktiv mitzuwirken.

Deshalb warten Sie jetzt einfach passiv ab, was da noch kommt. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.






Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.


Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Für eine weitere Interessenwahrnehmung erreichen Sie mich unter:


Tel.: 0231 / 222 06 85
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email: info@ra-fork.de

Web: http://www.ra-fork.de/


Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
- Rechtsanwalt -

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.01.2012 21:26:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt habe ich aber noch ein Anliegen. Und zwar habe ich ja schon eingewilligt am nächsten Werktag vorbeizukommen und das zu unterschreiben. Wie sollte ich bei der Absage des Termins vorgehen ohne den Eindruck zu erwecken, dass ich jetzt auffällige Einträge in meinen Kontoauszügen entdeckt habe und deshalb besser doch nicht einwillige.
Ich möchte keine rechtlichen Nachteile aus einer unbedachten Reaktion erfahren, deshalb hoffe ich, dass Sie meine möglicherweise unnötige Frage verstehen.
Nochmals vielen Dank.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.01.2012 22:47:15

Sie haben überhaupt gar keinen Erklärungszwang.


Die Polizeibeamten sind darauf geschult Sie in Bedrängnis zu bringen und in Widersprüche zu verwickeln.

Sie können sich da nur um Kopf und Kragen reden.

Es ist aber nicht Ihre Aufgabe Ihre Unschuld zu beweisen, sondern es ist Aufgabe der Polizei Ihnen Ihre Schuld bzw. strafbares Handeln nachzuweisen.


Es ist nur zu verständlich, wenn man den ermittelnden Polizeibeamten verdeutlichen möchte, man sei unschuldig. Dieser Erklärungsdrang hat allerdings die negative Folge, dass man sich selbst in eine ziemlich unkonfortable Situation bringen kann.

Genauso liegt es hier bei Ihnen.

Bereits Ihre erste Vernehmung wird eine Beschuldigtenvernehmung gewesen sein, d.h. man hat Sie in der Vorladung darauf hingewiesen, dass es Ihnen freistehe sich zur Sache zu äußern.


Natürlich kommt nun ein gewisser Bruch in die Angelegenheit, da man Ihnen das weitere Schweigen ja negativ auslegen könnte.


Doch glauben Sie mir, diese Gefahr ist wesentlch geringer als sich mit der freiwilligen Übergabe der Kontobelge die Schlinge selbst um den Hals zu legen.


Sie sagen den Termin einfach höflich und bestimmt ab, weil Sie sich nach der Art und Weise des Telefonats mit dem ermittelnden Beamten (Drohung, er bekomme die Daten ohnehin) zu einer weiteren Einlassung über die Vernehmung nicht veranlasst sehen.


Keine weitere Begründung mehr und keine weitere Einlassung. Nicht unter Druck setzen lassen. Sie dürfen schweigen und das sollten Sie ab jetzt auch tun.

Hierdurch können Sie Ihre Position im Ermittlungsverfahren in keinem Fall verschlechtern.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Btm (Marihuana Einfuhr aus Frankreich) | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-28
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