Mein Arbeitgeber ermöglicht mir einen PKW über ihn zu leasen, wobei ich dann an den Großkundenkonditionen partizipere. Finanziert wird das Full-Leasing in Form von einer Gehaltsumwandlung, wobei ich das KFZ noch mit 1% vom Neupreis versteuern muß.
Die Kilometer, die ich für die Firma fahre, werden mir mit 30 Cent/km als brutto vergütet, sprich ich muß diese noch versteuern. Nun meine Frage:
Kann ich diese Summe (Kilometergeld) noch bei der Einkommensteuererklärung ab/ansetzen unter Werbungskosten? Wenn ja, die volle Summe? Wenn nein, warum nicht?
Wenn dies nicht bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann, würde ich ja keine "richtigen" 30cent bekommen?!
Beispiel:
Verdienst Brutto: 5000€
1 % v. KFZ: +500€
Full-Leasingrate: -1000€
Kilometergeld f. 3000km/Monat +750€
Macht in Summe ein Gesamtbrutto von 5250€
Das Kilometergeld wird definitiv als brutto ausgeahlt, weil es eben kein Privatwagen ist. Für diesen würde man die 30 Cent steuerfrei bekommen.
Den Weg zur Arbeit (0,03%) brauche ich nicht zu versteuern, da ich ein Homeoffice habe, ansonste wäre dies auch noch fällig.
Vielen Dank!
-- Einsatz geändert am 22.11.2010 19:53:34
Antwort geschrieben am 22.11.2010 22:00:59
ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Die Werbungskosten sind gem. § 9 EStG bestimmte Ausgaben. Die Vergütung von 30 Cent pro km, von der Sie gesprochen haben, ist offenbar Einnahme, so dass ihre Geltendmachung als Werbungskosten nicht in Betracht kommt.
Was aber möglicherweise als Werbungskosten in Betracht käme, wäre Benzingeld. Dieses stellt eine Ausgabe dar. Da Sie aber danach nicht gefragt haben, brauche nur darauf hinzuweisen, nicht zu antworten. Das käme sowieso nur dann in Betracht, wenn Sie selbst das Benzingeld entrichten würden, und nicht etwa Ihr Arbeitgeber. Das kann ich aber aus Ihren Angaben nicht entnehmen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Koca direkt
