Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Brust.
Hallo. Ich hatte vor ca 3 Monaten eine Bruststraffung in Prag. Mit meiner Entlassung erhielt ich einen Bericht der Ärztin mit Angaben des weiteren Vorgehens. Darin stand, dass ich mir die Fäden an der Vertikalnarbe am 21ten vom Hausarzt ziehen lassen soll, da dies NICHT selbstauflösende Fäden seien. Von Fäden um die Brustwarze, die gezogen werden müssten, stand in dem Bericht nichts,so dass man davon ausgeht ( als Laie in der Medizin, auch ein normaler Hausarzt kennt sich nicht wirklich mit der plastischen Medizin aus)
dass dies ja selbstauflösende Fäden seien ( waren auch zu sehen, und lösten sich nach einigen Tagen auf).
Für mich war die Sache nach dem Fädenziehen an dieser Vertikalnarbe erledigt und man sah auch so nichts. Ganz normal.
Nach etwa 2 Monaten jedoch fing die linke Brustwarze an, sich nacheinander ringsherum an der Narbe zu entzünden und unter der Haut bildeten sich Eiterherde die aufplatzten. Nach Anraten der Apothekerin behandelte ich dies mit einer Antibiotika-Salbe und es besserte sich langsam und auch die Schmerzen wurden weniger. Als ich dachte, jetzt wird alles gut heilen, platze plötzlich ein Stück der Narbe an der Brustwarze auf, und ein blaues Stück Chirurgiefaden zeigte sich. Anscheinend hatte der Körper ihn abgestoßen und es kam dadurch zu Wundheilungsstörungen. Da ich dies am Wochenende entdeckte und mein Hausarzt nicht erreichbar war, musste ich mir diesen Faden, der komplett einmal um die Brustwarze herumging, unter starken Schmerzen selbst ziehen. Ich dachte ich spinne, denn von solchen Fäden ist in dem Bericht der Ärztin nicht die Rede und es wurde mir so auch nie gesagt. Naja, dachte ich, kann ja mal passieren und belies es dabei. Wobei ich sagen muss, dass ich durch die aufgeplatzten jetzt 3 Löcher in der Haut habe, die furchtbar aussehen und dass die Haut seitdem sehr stark nach außen gerötet ist, was sich auch nicht gebessert hat.
Für mich war das kein Grund zur Beschwerde, doch vor ein paar Tagen tat mir auf einmal auch das Gewebe um die rechte Brustwarze herum weh und es entzündete sich wie schon auf der linken Seite. Auch platzte hier die Haut auf und wiederum ein Chirurgiefaden kam zum vorschein. Diesen werde ich mir jedoch nächste Woche vom Arzt entfernen lassen, da die Entzündung sehr schlimm ist und ich starke Schmerzen habe, zudem ist der Faden eingewachsen.
Wie kann ich vorgehen? Eine Mail/Brief an die Klinik schreiben?
Habe ja den Bericht schriftlich, in dem steht nichts von diesen Fäden drin. Zu dem zusätzlichen Aufwand kommen ja die Schmerzen, die nicht angenehm sind, kann nicht mehr auf der Seite liegen, sowie die Ästhetik, die sich jetzt im Vergleich zu vorher verschlechtert hat. Es sieht einfach aus, als wär ich gerade erst operiert worden. Ich weiß nicht, ob man in so einem Fall auf Kostenrückerstattung oder zumindest eine Teilerstattung hat oder ob man da nichts tun kann. Die Klinik hat Ihren Sitz in Deutschland, die Kliniken befinden sich in der Tschechischen Repubik und haben eigentlich einen guten Ruf. Ich weiß nicht was ich machen soll um bitte um fachkundige Hilfe. Vielen vielen Dank
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Diese Antwort ist vom 4.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.04.2010 20:52:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht Kornelia Punk
Lauterstraße 17, 12159 Berlin, Tel: 030 850 75 430, Fax: 030 850 75 431
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Versicherungsrecht
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Ihre eingestellte Frage möchte ich anhand des geschilderten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes gern wie folgt beantworten:
Sofern die operierende Klinik nicht die Nachsorge übernehmen kann und soll, müssen die Informationen an den nachbehandelnden Arzt und Patienten vollständig sein und die weiter notwendigen Behandlungen aufzeigen. In Ihrem Fall hat die Klinik bzw. die behandelnden Ärzte nicht dieser Dokumentations- und präoperativen Aufklärungspflicht genügt, so dass Ihnen ein vermeidbarer, schmerzhafter Gesundheitsschaden entstanden ist.
Gerade bei (nicht zwingend notwendigen "Schönheitsoperationen") werden vom Arzt gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten verlangt.
Nach deutschem Zivilrecht dürfte sowohl eine Verletzung des Behandlungsvertrages als auch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB einen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch begründen.
Sie haben sich in Prag operieren lassen von einer Klinik, die ihren Sitz in Deutschland hat, wie Sie schreiben. Zu fragen ist, ob deutsches Recht (ausnahmsweise) überhaupt anwendbar ist.
Tritt ein Schadensfall ein, ist der Gerichtsstand dort, wo der Schaden eingetreten ist - also am Ort der Operation. Wirbt eine ausländische Klinik in Deutschland (in der Zeitung, Handzettel, Internet), dann gilt wohl auch deutsches Recht, was sonst gerade nicht automatisch der Fall ist.
Die Gewährleistung – etwa bei auftretenden Komplikationen – muss dann schriftlich vor der Behandlung möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden. In einem privaten Behandlungsvertrag, den Sie sicher abgeschlossen haben, sollten sich hierzu Regelungen finden.
Sofern deutsches Recht anwendbar wäre, könnten Sie über ein Schlichtungsstellenverfahren bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen einen Antrag auf ein Gutachten und Überprüfung des Vorwurfs der fehlerhaften Behandlung stellen. Das Verfahren nebst Gutachten ist kostenfrei, Anwaltszwang bestünde nicht. Hinter einem deutschen Krankenhaus steht in aller Regel ein Haftpflichtversicherer, welcher bei nachgewiesener Haftung die Regulierung des Schadens (Schmerzensgeld, weitere Behandlungskosten etc.) übernimmt.
Sofern sich der Gerichtsstand in Tschechien befindet und tschechisches Recht anzuwenden wäre, gestaltete sich die Durchsetzung Ihrer Interessen schwierig.
Um zu klären, wie Sie am effektivsten und sinnvollsten vorgehen können, bedarf es einer Prüfung des von Ihnen abgeschlossenen Behandlungsvertrages und der Rechtsverhältnisse innerhalb der Klinik.
Insofern empfehle ich Ihnen, sich mit den Unterlagen und genauen Daten (zumindest) zur Beratung an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden. Eine Erstberatung kostet für Verbraucher maximal 190,00 € netto. In Anbetracht des erheblichen Schadens, der Ihnen entstanden ist, sollten Sie diese Investition tätigen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens klären zu lassen.
Gern stehe ich Ihnen hier zur Verfügung, Sie finden mein Angebot hierzu im Rechtsshop. Gleichwohl finden Sie sicher auch eine spezialisierte Kollegin oder Kollegen in Ihrem Umkreis.
Ein rechtskundiger Berater wird das weitere Vorgehen entscheiden bzw. empfehlen, insbesondere, ob es angezeigt ist, zunächst die Behandlungsunterlagen der Klinik in Prag einzuholen, bevor der Vorwurf der fehlerhaften Behandlung bzw. Dokumentation und Beratung konkret formuliert wird.
Rechtsanwältin Kornelia Punk
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