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Frage geschrieben am 10.03.2010 17:23:12

Brillenersatz

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1471
Ich arbeite im Kindergarten. Mene Brille ging kaputt nachdem ein Kind mir die Brille verschmierte, ich sie abnahm und auf meine Beine legte um das Taschentuch zu entfalten.(ich saß auf dem Boden)Ein kind hinter mir stolperte, fiel hin und knallte mit einer Spielzeugkiste auf meine Brille. BG lehnt Ersatz ab, da die Brille nicht durch körperlichen Einsatz beschädigt wurde. Frage:
Hat ein Widerspruch zweck?
Muß der Arbeitgeber zahlen?


Antwort geschrieben am 10.03.2010 18:28:02
Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig
Friedrichstr. 15, 63739 Aschaffenburg, Tel: 06021/3501-0, Fax: 06021/3501-11
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
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Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der Sachverhaltsdarstellung und Ihres Einsatz-Betrages meine nachfolgende Einschätzung:

1. Ein Widerspruch bei der BG macht m.E. wenig Sinn, weil über die gesetzliche Unfallversicherung nur Personenschäden abgesichert sind, nicht jedoch Sachschäden.

2. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für den Schaden aufzukommen, auch nicht aus dem arbeitsvertraglichen Fürsorgepflichten - aber: Fragen kostet nichts.

3. Ansprüche gegenüber dem Kind scheitern bereits an § 828 Abs. 1 BGB, da Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden haften.

Im Ergebnis sehe leider keine Möglichkeit für Sie den Schaden von Dritten ersetzt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Fertig
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