Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 29.07.2010 13:22:38

Briefkastenadresse

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1611
Hallo
Ich bin Rentner (Deutscher) und wohne in meinem Ferienhaus in Kroatien. Ich habe noch eine wohnung in Deutschland wo ich auch gemeldet bin. Aus kostengründen möchte ich die Wohnung aufgeben. Könnte mein jetziger Vermieter mir einen Raum für z.B. 50€ vermieten und könnte ich dann dort als Hauptwohnsitz gemeldet bleiben ? Kann das auch ein Kellerraum sein ?


Antwort geschrieben am 29.07.2010 13:57:17
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Voraussetzungen zur Anmeldung oder Beibehaltung eines Wohnsitzes ist der Bezug einer Wohnung. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes NRW ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Ziehen Sie aus einer Wohnung - faktisch - aus, so muss eine Abmeldung erfolgen. Melden Sie sich für eine Wohnung an, die Sie faktisch nicht bewohnen, so handeln Sie ordnungswidrig. Dies wird mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- € geahndet. Halten Sie sich dauerhaft in Kroatien auf, so besteht daher eine Pflicht zur Abmeldung. Von der von Ihnen angedachten Möglichkeit sollten Sie daher Abstand nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2010 14:15:19

Hallo Herr RA Jeremias Mameghani

Danke für die Antwort. Ich wohne schon 2 Jahre in meinem Ferienhaus in Kroatien. Die Wohnung in Deutschland benutze ich ca. 14 Tage im Jahr. Wenn ich nun diese 500 € teure Wohnung gegen ein Zimmer für 50 € tausche das ich auch nur 14 Tage im Jahr nutze, wo besteht da der Unterschied ? Begehe ich jetzt schon eine Ordnungswidrigkeit ? Wer will kontrollieren wielange ich mich wo aufhalte ?

mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.07.2010 14:24:13

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Wohnsitznahme beinhaltet eine regelmäßige Wiederkehr hierhin. Ob ein 14-tägiger Besuch pro Jahr ausreicht, dürfte daher streitig sein. Meine Antwort soll nicht besagen, dass eine Ordnungswidrigkeit geahndet würde. Gleichwohl wollte ich Sie hierauf dringend hinweisen. Geahndet würde dies natürlich nur, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie den Wohnsitz nur zum Schein begründet haben. Wichtig ist in jedem Falle, dass Post etc. regelmäßig kontrolliert wird. Sollten die Behörden jedoch Kenntnis davon erlangen, dass Sie sich nur äußerst selten hier aufhalten, so würde ein entsprechendes Ermittlugnsverfahren eingeleitet werden. Insbesondere werden dann auch Nachbarn etc. befragt, inwieweit Sie sich regelmäßig am Wohnsitz aufhalten.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Mameghani direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

132
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Briefkastenadresse