ich habe Post von einem Inkassobüro erhalten für eine Rechnung einer Partnervermittlungsbörse. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft hatte ich bereits am 30.10.2007 gekündigt und auch eine Bestätigungsmail erhalten, in dem mir die Kündigung zum 01.12.07 bestätigt wurde.
Die Börse hat Ihre Beiträge für 3 Monate im voraus gewünscht, die letzte Rechnung aus August habe ich bezahlt. Nun mahnt mich das Inkassobüro für eine Rechnung vom 25.11.07 an, die ich zum Einen nicht erhalten habe, zum Anderen habe ich keine Nachricht vom Betreiber dieser Vermittlungsbörse erhalten, daß ich eine offene Rechnung habe und ausserdem ist die Mitgliedschaft gekündigt, so dass der Betrag für weitere 3 Monate im voraus unrechtmäßig ist, oder?
Wie soll ich mich verhalten ? Das Inkassobüro hat mir weder die Vollmacht, noch die angeblich überfällige Rechnung vorgelegt. Die Partnerbörse antwortet mir nur, daß die Geschichte an das Inkassobüro übergeben sei (auf Nachfrage). Soll ich dem Inkassobüro Unterlagen zur Verügung stellen, aus dem die Kündigung hervorgeht, oder erkenne ich damit bereits etwas an?
Vielen Dank für eine Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 20.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.01.2008 20:56:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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durch Ihre Kündigung ist der Vertrag zum 01. Dezember 2007 beendet worden. Dabei gehe ich davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt die Kündigung auch durch Einhalten der Kündigungsfrist möglich war. Zahlungsansprüche über diesen Kündigungstermin hinaus bestehen damit grundsätzlich nicht mehr.
Sie sollten daher dem Inkassounternehmen mitteilen, dass Sie den Vertrag mit der Partnervermittlungsbörse zum 01. Dezember 2007 gekündigt haben und somit keine Anspüche über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen. Übersenden Sie dazu eine Kopie Ihrer Kündigung und der Kündigungsbestätigung. Darüber hinaus fordern Sie eine Kopie der angeblich offenen Rechnung an, damit Sie wissen worauf sich die Forderung bezieht.
IdR erhalten Sie von dem Inkassounternehmen dann eine Mitteilung, dass sich nach Rückfrage bei der Partnervermittlungsbörse die Angelegenheit erledigt hat. Sollte das Inkassounternehmen jedoch weiterhin auf Zahlung bestehen, müssen Sie, wenn Sie eine Mahnbescheid erhalten, gegen diesen Widerspruch einlegen. Dann wird es höchstwahrschenlich zu einer gerichtlichen Klärung über die Ansprüche kommen.
Indem Sie dem Inkassounternehmen Ihre Kündigung überlassen erkennen Sie die Forderung nicht an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.01.2008 21:02:53
Sehr geehrter Herr Bordasch,
vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.
Ich habe da ein kleines Problem. Mein Kündigungsschreiben habe ich nicht mehr, da ich nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht mit Problemen gerechnet habe. Wohl aber habe ich die Bestätigungmail der Partnerbörse über die Kündigung. Würde diese Email in einem Rechtsstreit Bestand haben ?
Viele Dank noch einmal.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Bordasch,
vielen Dank für die schnelle und informative Antwort.
Ich habe da ein kleines Problem. Mein Kündigungsschreiben habe ich nicht mehr, da ich nach Ablauf der Mitgliedschaft nicht mit Problemen gerechnet habe. Wohl aber habe ich die Bestätigungmail der Partnerbörse über die Kündigung. Würde diese Email in einem Rechtsstreit Bestand haben ?
Viele Dank noch einmal.
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.01.2008 15:18:23
Sehr geehrter Fragesteller,
um Ihre Kündigung beweisen zu können, müssen Sie den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen können. Die Bestätigungsmail selbst ist dafür kein Beweis, kann aber als Indiz für eine Kündigung gewertet werden. Sie sollten dem Inkassounternehmen die Kündigungsbestätigung in Kopie zukommen lassen und im dazu verfassten Schreiben auf Ihre Kündigung Bezug nehmen ohne zu erwähnen, dass Ihnen diese nicht mehr vorliegt.
Zur Sicherheit sollten Sie der Partnervermittlungsbörse ´hilfsweise erneut´ kündigen. Dies sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Damit haben Sie jedenfalls den Nachweis für eine, wenn auch spätere, Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Fragesteller,
um Ihre Kündigung beweisen zu können, müssen Sie den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen können. Die Bestätigungsmail selbst ist dafür kein Beweis, kann aber als Indiz für eine Kündigung gewertet werden. Sie sollten dem Inkassounternehmen die Kündigungsbestätigung in Kopie zukommen lassen und im dazu verfassten Schreiben auf Ihre Kündigung Bezug nehmen ohne zu erwähnen, dass Ihnen diese nicht mehr vorliegt.
Zur Sicherheit sollten Sie der Partnervermittlungsbörse ´hilfsweise erneut´ kündigen. Dies sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Damit haben Sie jedenfalls den Nachweis für eine, wenn auch spätere, Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
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