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Gerichtsverhandlg. 05.02.09 wg. Verletzung u. Verleumdung v. Richtern - im Raum stand Freiheitsstrafe ohne Bewährung-ich wurde genötigt das zuzugeben, um Freiheitsstrafe zu entgehen.Mein RA be
kam trotz 2-maliger Aufforderung keine Akteneinsicht u. er verzichtet
auf alle Rechtsmittel,um d. Zuchthausstrafe bei d. Verhandlg. zu ent
gehen.Am 6.2. habe ich Widerspruch u. meine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt - 12.3. Antragstellung auf Wiederaufn. lt. § 359,
Abs. 5, StPO-hatte hierzu 2 neue Zeugen!RA bekam erst Ende Mai nur unvollständig Akteneinsicht v. seinem Kollegen!Er beantragte Wiederaufn. lt. § 359 StPO am 5.6. - Inzw. haben AG, LG u. a.26.8.
d. OLG Bamberg die Wiederaufn. verworfen m. d. Begründung: Vgl.
BGH NJW 1999, 2449; 2451 und NStZ-RR 1997, 173! Das AG hat
mit Vorsatz d. Akteneinsicht am 5.2. zurückgehalten,weil mein RA brauchbare Beweise in d. Akte fand-anhand d. Beweise wäre keine Verurteilung gegen mich mögl. gewesen.Wenn Sie ein zweites hieb-
u. stichfestes Vergleichsurteil finden würden, damit d. Gericht das annehmen muß u. nicht verwerfen kann!Gern zahle ich nochmal 50
EUR u. danke im voraus.Mit frdl-Gruß H.H
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Diese Antwort ist vom 5.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.09.2009 10:17:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
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Alexander Biernacki
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