365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
757 Besucher | 9 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Tierrecht, Tierkaufrecht » Brandverletzungen eines Hundes n...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Tierrecht, Tierkaufrecht » Brandverletzungen eines Hundes n...

Brandverletzungen eines Hundes nach einer Operation


17.10.2008 23:43 |
Preis: ***,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 2 Stunden

Guten Abend,

unser Labrador musste vor zwei Wochen notoperiert werden, da ein ungeklärtes Krankheitsbild sowie der Verdacht auf einen Darmverschluss vorlag. Dieser hat sich schlussendlich nicht bestätigt, stattdessen wurde bei unserem Hund Morbus Addison festgestellt, eine Nebennierenrindeninsuffizienz.

Während der Operation ist der Hund stark abgekühlt, und er musste mir einer Wärmedecke wieder auf normale Körpertemperatur zurückgebracht werden, was wohl bei schwierigen Operationen normal ist.

Bei diesem Vorgang kam es allerdings zu Problemen; durch Unachtsamkeit des Klinikpersonals kam es zu recht starken Verbrennungen der Haut, eine Stelle lag hinten am Bauch, eine weitere vorne am Vorderlauf.

Letzten Montag mussten diese verbrannten und abgestorbenen Hautpartien operativ entfernt werden. Dazu wurde die Haut um die Wunden herum herausgeschnitten, und mit umliegenden Hautpartien vernäht. Heute dann ist eine Stelle dieser Naht aufgeplatzt, wahrscheinlich bedingt durch die hohe Spannung der Haut.

Die Ärztin in der Tierklinik erklärte uns dass eine primäre Hautheilung nicht mehr möglich sei, und wir auf eine sekundäre Heilung setzen müssen.

Meine Fragen :

- die Klinik hat bereits die Fehler eingeräumt, und auf mündliche Nachfrage wurde uns bestätigt dass die anfallenden Behandlungskosten von der Klinik getragen werden; reicht eine mündliche Aussage ?

- die sekundäre Heilung wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen, dies bedeutet für mich einen täglichen Besuch in der Tierklinik zwecks Auftragen eines Gels und Wechsel des Verbands; wir sind momentan nicht sicher ob es Sinn machen würde weitere rechtliche Schritte vorzunehmen. Was ist in diesem Fall allgemein zu raten ?
18.10.2008 | 00:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Im Streitfall sind mündliche Aussagen wenig wert, wenn sie nicht bewiesen werden können. Daher sollten Sie entweder Zeugen dafür haben, dass die anfallenden Behandlungskosten von der Tierklinik übernommen werden oder sich dies idealerweise schriftlich bestätigen lassen. Klar definiert werden sollte, was Behandlungskosten sind, wobei darauf geachtet werden sollte, dass auch die Maßnahmen zur sekundären Heilung mit umfasst sind.

Durch das tägliche Behandlungserfordernis fallen für Sie ggf. weitere Kosten an (zu denken ist an Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.), welche zumindest teilweise erstattungsfähig sein könnten. Für Ihren Hund gibt es bedauerlicherweise kein Schmerzensgeld, da er juristisch wie eine Sache behandelt wird (§ 90a BGB). Auch Schadenersatzansprüche sind nur ausnahmsweise denkbar (etwa wenn der Hund verkauft werden sollte und nun wegen der Brandverletzungen nicht mehr derselbe Kaufpreis wie ohne diese erzielt werden kann).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

345 Bewertungen
FACHGEBIETE
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht