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Frage geschrieben am 25.01.2012 13:11:48

Bootskauf / Pfändung des Verkäufers durch FA vor Übergabe

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 734
Im Sommer letzten Jahres kaufte ich ein Segelboot. ca. 2/3 des Kaufpreises wurden bar bezahlt, der Rest sollte als 2. Rate im Sommer 2012 bezahlt werden. Das Eigentum ging laut Vertrag bei Bezahlung des ersten Teils auf mich über, Eigentumsvorbehalt war nicht vereinbart.

Der Verkäufer betreibt einen kleinen, 1-Mann Yachtservice. Er hat ein gepachtetes Grundstück am Wasser, auf dem repariert und gelagert wird. Das Boot sollte bis zum Wassern (April 2012) auf seinem Gelände und seinem Trailer stehenbleiben dürfen, kostenlos. Bei einem Kontrollbesuch im Januar (24.01.12) stellte ich nun fest, dass das Boot weg ist, alle anderen Boote und Werkzeuge des Betriebes jedoch nicht.
Nach sofortigem Telefonanruf erklärte der Verkäufer, dass er am vergangenen Wochenende "gepfändet" wurde, überfallsartig durch den Zoll - und er nun beim Zollamt sitze und ihm auch seine PC-Anlage beschlagnahmt wurde. Er habe hohe Steuerschulden. Das Boot wurde auch beschlagnahmt und auf seinem Trailer von den Beamten weggefahren (5 Tonnen.., 9,50 m Länge..)


Nach Anruf beim zuständigen Zollamt und weiteren Stellen sagte man mir, dass dort kein derartiger Vorfall bekannt sei, man könne es aber auch nicht ausschließen. Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und ich weiß nicht, wo das Boot nun ist.


Fragen:
Was sollte man machen, um keinen Totalverlust von Boot UND Geld zu erleiden?
Wo könnte das Boot stehen?
Wie kann ich das Boot zurückerlangen, wenn es vom Zoll / FA beschlagnahmt wurde, ich habe ja doch ein Anwartschaftsrecht (oder wie das heißt..)

Wie verhalte ich mich, wenn Betrug wahrscheinlich wird?

Wie kann ich verhindern, dass der Verkäufer untertaucht und das Boot schlimmstenfalls mehrfach verkauft hat?


Antwort geschrieben am 25.01.2012 14:02:49
Rechtsanwalt Stefan Grossmann
Jülicher Str. 46, 41464 Neuss, Tel: 02131-4740707, Fax: 02131-4054990
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal ist lt. Ihrer Schilderung das Eigentum an dem Boot bereits mit Zahlung der ersten Rate auf Sie übergegangen. Demnach hat der Verkäufer gegen Sie lediglich noch eine Forderung in Höhe des Restkaufpreises. Diese Forderung könnte ggf. vom FA gepfändet werden, jedoch hätte dies für Sie keine negativen Auswirkungen, Sie hätten lediglich die Restzahlung an das FA statt an den Verkäufer zu leisten.

Sollte tatsächlich die Zwangsvollstreckung vom Finanzamt bzw. Hauptzollamt in Ihr Boot betrieben werden, so sollten Sie sich dagegen mit einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zur Wehr setzen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine einstweilige Anordnung nach § 769 ZPO zu beantragen, um zu verhindern, dass eine Zwangsversteigerung des Bootes vor einer gerichtlichen Entscheidung über Ihre Rechte an dem Boot erfolgen kann.

Zu der Frage, wo das Boot sich jetzt befindet, lässt sich von hier aus natürlich nichts sagen. Hierzu können Sie zunächst das Boot bei der Polizei als gestohlen melden und damit eine entsprechende Sachfahndung bewirken.

Allerdings steht nach Ihrer Schilderung in der Tat zu befürchten, dass der Verkäufer das Boot anderweitig ein zweites Mal verkauft hat. Auch in diesem Fall sind Sie zunächst aber nach dem wirksamen Kaufvertrag vom Sommer 2011 Eigentümer des Bootes und können grundsätzlich als solcher von jedem anderen „Erwerber" gem. § 985 BGB die Herausgabe verlangen. Problematisch sind in diesem Zusammenhang aber die Vorschriften der §§ 932, 932a BGB. Danach kann ein Erwerber Eigentum an dem Boot erlangen, wenn er es übergeben bekommt und dabei in dem guten Glauben ist, dass der Veräußerer zum Verkauf auch berechtigt ist. Davon wäre hier wohl auszugehen, so dass Ihnen in diesem Falle nur ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer bliebe, dessen tatsächliche Vollstreckbarkeit angesichts dessen wirtschaftlicher Situation äußerst zweifelhaft erscheint.

Anders wäre der Vorgang nur zu beurteilen, wenn es sich um ein im Schiffsregister eingetragenes Seeschiff handelte. Dies ist allerdings aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht ersichtlich.

Insofern bleibt für Sie zu hoffen, dass das Boot entgegen der ersten Information doch vom Zoll gepfändet wurde, so dass Sie Ihr Eigentum gerichtlich geltend machen können.

Anderenfalls bliebe Ihnen die Möglichkeit, gegen den Verkäufer Strafanzeige zu stellen, um eine Verfolgung wegen Betruges und ggf. Unterschlagung zu erreichen, damit er möglicherweise am Untertauchen gehindert wird und keine weiteren potentiellen „Käufer" mehr schädigen kann. Hierfür können Sie sich an die Staatsanwaltschaft oder jede Polizeidienststelle wenden.

Ich hoffe Ihnen damit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Grossmann
Rechtsanwalt

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