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Blog über Uhren-Repliken legal?


| 05.02.2011 15:07 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor, einen Blog zu erstellen, auf dem sich Interessierte Informationen über Uhren-Kopien von namhaften Herstellern (Breitling, Rolex, Panerai) beschaffen können. Ich habe nicht vor, diese Uhren in irgendeiner Form zu vertreiben. Muss ich mich rechtlichen Konsequenzen der Hersteller rechnen (z.B. Abmahnungen), wenn ich dies mache?

Darf ich Internetseiten verlinken, die diese Uhren verkaufen, oder wäre dies illegal?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
05.02.2011 | 15:35

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
192 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich halte dieses Vorhaben nach erster Einschätzung für äußerst problematisch.

Zum einen möchten Sie den Vertrieb der Kopien durch entsprechende Verlinkungen fördern. Bedenken Sie, dass Einfuhr und Vertrieb solcher Kopien in der Regel rechtswidrig sind, so dass Sie mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn Sie solche Vertriebswege fördern und bewerben.

Ferner haben Sie offenbar vor, auch Markennamen innerhalb dieses Blogs zu verwenden. Sie stellen damit einen Bezug zwischen dem Markennamen der bekannten Uhren und den Kopien her. Dies ist sowohl marken- als auch namensrechtlich problematisch.

Sie müssen damit rechnen, abgemahnt zu werden. Ferner müssen Sie auch mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Sollten Sie ein solches Vorhaben dennoch umsetzen wollen, sollten Sie sich hinsichtlich der Einzelheiten in jedem Fall vorab ausführlich anwaltlich beraten lassen.

Nach erster Einschätzung kann ich Ihnen von dieser Idee jedoch nur dringend abraten.

Abschließend weise ich sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung auch völlig anders aussehen.

Ich wünsche Ihnen Alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2011-02-05 | 15:41


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Trier

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