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Blitzer bei Nacht


22.01.2009 18:55 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Ich befuhr heute abend bei hereinbrechender Dunkelheit eine 4-spurige Bundesstraße, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h gilt, mit knapp 140 km/h. Dabei fuhr ich über eine längere Strecke relativ dicht hinter einem Pkw mit der selben Geschwindigkeit. Plötzlich leuchtete ein relativ greller, roter Blitz auf. Ich bin sicher, dass es nur ein einzelner Blitz war.
Meine Fragen:
- Kann es sein, dass hier der Vordermann geblitzt wurde und ich, aufgrund des relativ dichten Auffahrens, nicht?
- Oder können mit einem einzigen Blitz 2 oder mehrere Fahrzeige erfaßt werden?
- Ist es andererseits möglich, dass auf diese Art ein Bußgeld wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zustande kommt?
Vielen Dank vorab
22.01.2009 | 19:16

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist durchaus möglich, dass auf dem Foto des Messgerätes nachher zwei Fahrzeuge erscheinen. Dann wird die Messung aber nicht verwertbar sein, da dann nicht klar sein wird, welches Fahrzeug nun geblitzt wurde.

Es ist also nicht möglich, dass man beiden Fahrern einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.

Wurde nur die Geschwindigkeit gemessen, wird auch ein Abstandsverstoß nicht auf das Foto gestützt werden können, denn bußgeldbewehrt wäre ein Unterschreiten des erforderlichen Abstands auch nur, wenn der Abstand nicht nur vorrübergehend unterschritten wurde und der Vordermann konkret gefährdet wurde. Darüber gibt das Foto aber keine Auskunft.

Daher: Ruhe bewahren und abwarten - nach Ihrer Schilderung werden Sie nicht viel zu befürchten haben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
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50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

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