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Frage geschrieben am 19.06.2011 20:56:59

Bleiberecht für die Tochter meiner Frau

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 51,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 823
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Frau.
Die Tochter meiner Frau ist derzeit bei uns zu Besuch.Sie stammt wie meine Frau aus Moldavien. Die Tochter ist 13 Jahre alt und lebt seit unserer Heirat vor 1,5 Jahren allein zu hause in Moldavien,da ihr der Vater einen Zuzug zu uns nach Deutschland verbot. Lediglich die Oma kümmert sich in Moldavien um unsere Tochter/Stieftochter.Wir unterstützen sie finanziell. Der Vater möchte nicht mit der Tochter leben und sie nicht mit ihm.Er hat ihr jetzt erlaubt,uns für die Zeit der Ferien zu besuchen (von Juni bis 1.September). Ihre Tochter hat jetzt schon Angst,wieder nach hause zurückzukehren,denn natürlich möchte sie nicht wieder zurück ohne ihre Mutter.Sie möchte bei der Mutter leben und wir möchten das auch!! Nach der Gesetzeslage brauchen wir für einen dauerhaften Aufenthalt aber die Einwilligung des Vaters. Der will jedoch 10000 Euro dafür haben und ich habe dieses Geld nicht! Daher meine Frage: Was kann ich tun,das das Mädchen trotzdem bei uns bleiben kann? Was passiert,wenn das Mädchen einfach hierbleibt? Kann man das Mädchen mit Gewalt von der Mutter trennen? Mit welchen Konsequenzen müssen ich und meine Frau rechnen?(Wir haben bereits einen gemeinsamen Sohn)Danke im Voraus und mit besten Grüssen,Jörg Assmann,Rostock.


Antwort geschrieben am 19.06.2011 21:32:49
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt:

Sie können bei dem zuständigen Amtsgericht- Familiengericht- beantragen, dass Ihrer Frau das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wird. Das Gericht kann der Frau auch das alleinige Aufenthaltsbestimmung übertragen. Sollte das Gericht in Ihrem Sinne entscheiden, dann brauchen Sie nicht die Einwilligung des Vaters zur Bestimmung des Aufenthaltsorts des Kindes. Sie können gleichzeitig bei dem Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis für den Fall der Sorgerechtsübertragung durch das Gericht beantragen.

Ab dem 14 Jahre können nach deutschem Recht keine Vollstreckung in Umgangsregelungen oder Sorgerechtsregelungen gegen den Willen des Kindes vollstreckt werden. Nach deutschem Recht spielt auch der Kindeswille eine wichtige Rolle. Es kann nur in Ausnahmefälle dagegen entschieden werden. Es stellt sich auch die Frage des Kindeswohles. Es ist aber möglich dass moldavisches Recht angewandt wird, wobei es sehr schwer vorstellbar, dass gegen den Willen des Kindes entschieden wird, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Vater sein Sorgerecht verkaufen will.

In diesen Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung geboten.

Sollten Sie gegen den Vater prozessieren und dann am Ende verlieren, so haben Sie den Vater in seinem Sorgerecht verletzt, so dass er Schmerzensgeld verlangen kann. Wenn Sie aber gewinnen, so kann er nichts gegen Sie beanspruchen.


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