Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Führerscheinentzug.
Guten Tag,
da dieses Thema sehr sensibel ist, bitten wir um Beantwortung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Zur Person:
-Alter 25 Jahre
-Führerschein seit Juni 2003
Chronologie der Ereignisse:
-Überfahren einer roten Ampel (etwa 2004)
-anschließendes Aufbauseminar durch Verkehrsamt verordnet und abgeleistet, Erhöhung der Probezeit auf 4 Jahre
-Missachtung der Vorfahrt(etwa 2005) ohne Sanktionen durch vorangegangenes Aufbauseminar
-Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschl. Ortschaften mit 26 km/h (2006)
-danach Führerscheinentzug für 3 Monate mit Anordnung einer MPU
-anschließende erfolglose MPU (negative Beurteilung)
-kein weiterer MPU-Versuch für 3 Jahre
-weiterer MPU-Versuch nach Training (erfolgreich, Wiedererteilung des Führerscheins am 27.12.2009)
-Probezeitende am 14.09.2010
-erneute Geschwindigkeitsübertretung am 11.08.2010 mit 38 km/h außerorts
-Rechtskraft des Verstoßes am 02.12.2010
Nun droht erneuter Entzug des Führerscheins bzw. Anordnung einer erneuten MPU (aktuelles Schreiben der Führerscheinstelle).
1. Frage: Die Führerscheinstelle gibt an, maßgeblich für den Tatbezug sei der Tattag (das wäre dann noch innerhalb der Probezeit) und nicht der Tag der Rechtskraft (was wiederum außerhalb der Probezeit wäre). Ist das richtig bzw. für eine weiterführende Strategie von Bedeutung?
2. Frage: Ist nach vorliegender Historie der Zwischenfälle und Sanktionsmaßnahmen eine weitere MPU überhaupt erfolgversprechend? Kann eine andere Strategie (notfalls mit Anwaltshinzuziehung) ergriffen werden, um den Entzug des Führerscheins zu vermeiden (Inhaber befindet sich aktuell in einer Erwachsenenbildungsmaßnahme und wird anschließend zur Ausübung der Berufstätigkeit darauf angewiesen sein)? Oder ist hier jeder Versuch wahrscheinlich zwecklos und die Abgabe des Führerscheins ratsam (zur Vermeidung weiterer Kosten)?
Der Schriftsatz der Führerscheinstelle kann zur Verfügung gestellt werden.
Herzlichen Dank.
Antwort geschrieben am 01.05.2011 20:16:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
1. Frage:
Es ist korrekt, dass hier der Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit ausschlaggebend ist und eben nicht der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft. Das bedeutet, dass ein weiterer A-Verstoß während der Probezeit begangen wurde, der hier wahrscheinlich zum erneuten Entzug der Fahrerlaubnis führen wird.
2. Frage:
Ob Sie in naher Zukunft eine MPU bestehen werden, hängt selbstverständlich von Ihrer eigenen Einstellung zum Straßenverkehr und Ihrer diesbezüglichen psychischen Verfassung ab.
Eine solche Beurteilung spielt sich nicht auf juristischer Ebene ab, sondern auf Medizinischer bzw. Psychologischer.
Aufgrund der Chronologie der Ereignisse schätze ich die Erfolgsauassichten aber eher gering ein. Es ist unwahrscheinlich, dass der Gutachter zu dem Ergebnis gelangen wird, dass Sie Ihre Einstellung zum Straßenverkehr und zur Verantwortung im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen grundlegend geändert haben. Sie haben innerhalb recht kurzer Zeit eine Vielzahl schwerwiegender Verstöße begangen, die letzte erst im Spätsommer 2010. Sämliche Verstöße wurden in der Probezeit begangen. Sie sind bereits durch eine MPU durchgefallen.
Ich würde Ihnen dazu raten, zunächst die Entscheidung der Behörde abzuwarten und dann in Ruhe zu überlegen, ob ein weiterer MPU-Versuch gewagt werden soll. Ich denke, Sie sollten eine angemessene Pause einlegen, bevor Sie einen neuen Versuch starten. Ohne eine angemessene Wartezeit stehen die Chancen, dass der Gutachter einen "Sinneswandel" und damit die Eignung feststellt, eher gering.
Auch sehe ich aufgrund Ihrer Angaben keinen Raum für eine andere Strategie. Aus behördlicher Sicht stellen Sie eine Gefahrenquelle dar. Die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr überwiegt Ihren persönlichen Berufswunsch. Da ein Gutachter Ihnen nach meiner Einschätzung auch keine eingeschränkte Eignung bescheinigen dürfte, halte ich auch einen eingeschränkten Entzug der Fahrerlaubnis für nicht realistisch.
Wie bereits dargestellt, handelt es sich dabei nur um eine erste Einschätzung, die eine konkrete psychologische Untersuchung nicht ersetzen kann.
Ich rate Ihnen abschließend dazu, eine angemessene Zeit zu warten, bevor Sie einen erneuten MPU-Versuch starten. Ich fürchte, dass mit einem sofortigen MPU-Versuch unnütze Kosten verbunden sein werden.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Einschätzung präsentieren zu können.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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