Bitte um Rechtsauskunft im Kaufrecht, Für Sportflugzeug Gebrauchtkauf.
10.02.2006 11:48 |
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nina Marx
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein gebrauchtes Sportflugzeug gekauft.
Mit einer Anzahlung bei Abholung und Restbetrag nach bestandener Jahresnachprüfung.
Der Verkäufer hat mir mit beisein eines Bekannten mündlich zugesagt, das das Flugzeug Technisch einwandfrei ist.
Bis auf ein paar kleine Mängel die auch im Kaufvertrag angegeben sind.
Jetzt hat sich aber bei der Jahresnachprüfung rausgestellt, dass das Flugzeug starke Schäden an den Tragflächen durch UV-Strahlen hat und somit fluguntauglich ist.
Somit könnte man dem Verkäufer arglistige Täuschung vorwerfen?
Abgemacht war eigentlich dass der Flieger nur genommen wird, wenn er die Jahresnachprüfung besteht. ( wie Tüv bei Auto).
Dies ist aber im Kaufvertrag nicht eindeutig geschildert.
Der Kaufvertrag den ich Unterschrieben habe:
Das Flugzeug wird verkauft wie besichtigt, d.h. ohne Jahresnachprüfung, ohne Check des Rettungsschirm, ohne Batterie. Der Flieger ist unfallfrei.
Zahlungsvereinbarung:
Der Kaufpreis für Flugzeug und Transportanhänger beträgt 6000.
Der Käufer macht eine Anzahlung bei Abholung von 3000.
Die Restzahlung von 3000 zahlt der Käufer nach bestandener Jahresnachprüfung, aber bis spätestens zum 31.03.2006.
Bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die o.g. Gegenstände im Besitz des Verkäufers.
Eine Gewährleistung nach EU recht ist ausgeschlossen.
1) Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
2) Was passiert wenn ich den Restbetrag nicht zahle und das Flugzeug zurückgebe, kann er dann die Anzahlung behalten?
Oder einen Teil davon?
Trifft nicht Ihr Problem?
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