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Frage geschrieben am 10.08.2009 17:28:46

Bitte um Beurteilung und Verbesserung meines Zwischenzeugnisses (Eilt!)

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2340
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Beurteilung.
Guten Tag,

ich bin Sozialversicherungsfachangestellte und habe mir wegen Abteilungswechsel ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Ich empfinde einige Bewertungen im Bereich Befriedigend bzw. Ausreichend nicht der Realität entsprechend. Ein erstes Gespräch mit meinem Vorgesetzten deutet darauf hin, dass er gut bis sehr gut bewertet hat, die Personalabteilung aber mit wenig Mühe das Zeugnis umgesetzt hat. Um in morgigen Gesprächen gut vorbereitet zu sein würde ich gern nochmal professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Hier also das Zeugnis:

Frau ... erfüllte ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft. Sie bearbeitete alle Problemstellungen sorgfältig und systematisch.
Daneben erledigte sie ihre Arbeit sehr selbständig. Frau ... konnte sich schnell in neue Arbeitsaufgaben einarbeiten.
Außerdem achtete sie stets die Interessen des Unternehmens und ihrer Kollegen und überzeugte durch ihre ausgeprägte Loyalität. Frau ... ist diskret und gewissenhaft.

Frau ... erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden überzeugte sie durch höfliches und korrektes Auftreten. Frau ... zeigte Engagement und beeindruckte durch ihr Interesse und ihre Auffassungsgabe.
Darüber hinaus konnte sie Sachverhalte überdurchschittlich schnell und sicher erfassen und lösen.

Insgesamt entspricht Frau ... unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise und hat sich durch ihre Persönlichkeit die Anerkennung und
Wertschätzung ihrer Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erworben.

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von Frau ... erstellt, da sie ab ... aus organisatorischen Gründen in ... wechselt.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

"Frau ... erfüllte ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft. Sie bearbeitete alle Problemstellungen sorgfältig und systematisch."

Eine positive Formulierung, die Ihnen bezüglich der Qualität Ihrer Arbeit ein gutes Zeugnis ausstellt.


2.

"Daneben erledigte sie ihre Arbeit sehr selbständig. Frau ... konnte sich schnell in neue Arbeitsaufgaben einarbeiten."

Selbständiges Arbeiten und schnelle Auffassungsgabe - ebenfalls eine positive Herausstellung Ihrer Fähigkeiten.


3.

"Außerdem achtete sie stets die Interessen des Unternehmens und ihrer Kollegen und überzeugte durch ihre ausgeprägte Loyalität. Frau ... ist diskret und gewissenhaft."

Dieser Satz stellt Ihnen in charakterlicher Hinsicht ein gutes Zeugnis aus.


4.

"Frau ... erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."

Das ist die eigentliche Benotung. Sie entspricht der Note "sehr gut".


5.

"Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden überzeugte sie durch höfliches und korrektes Auftreten. Frau ... zeigte Engagement und beeindruckte durch ihr Interesse und ihre Auffassungsgabe.
Darüber hinaus konnte sie Sachverhalte überdurchschittlich schnell und sicher erfassen und lösen.

Insgesamt entspricht Frau ... unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise und hat sich durch ihre Persönlichkeit die Anerkennung und
Wertschätzung ihrer Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erworben."

Eine schöne Würdigung Ihres Auftretens und Ihrer Leistung.



Fazit: Ein gutes Zeugnis, an dem es nichts zu beanstanden gibt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.08.2009 17:50:54

Ich bin überrascht, da ich in anderen Foren von Laien (kostenlose) Antworten erhalten habe, die mir sorgfältiger erschienen:

Frau ... erfüllte ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft.
-->"zuverlässig und gewissenhaft" entspricht wohl einem "befriedigend"

Sie bearbeitete alle Problemstellungen sorgfältig und systematisch.
Daneben erledigte sie ihre Arbeit sehr selbständig.
-->üblich wäre hier ein "Sie bearbeitete und löste alle..."

Außerdem achtete sie stets die Interessen des Unternehmens und ihrer Kollegen und überzeugte durch ihre ausgeprägte Loyalität.
-->Welche Interessen der Kollegen? Wird diese Formulierung nicht nur bei Sitz in der Gewerkschaft genutzt?

Frau ... ist diskret und gewissenhaft.
--> Doppelte Erwähnung von "gewissenhaft" = Abwertung?

Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden überzeugte sie durch höfliches und korrektes Auftreten.
-->"höflich und korrekt" Sozialverhalten 4

Frau ... zeigte Engagement und beeindruckte durch ihr Interesse und ihre Auffassungsgabe.
--> "nur" Engagement, Interesse, Auffassungsgabe. Kein "stets", "großes" usw. wohl eher eine 3

Insgesamt entspricht Frau ... unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise und hat sich durch ihre Persönlichkeit die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erworben.
--> Vielleicht etwas penibel wäre es das Wort "Insgesamt" zubeanstanden, was nach meiner Recherche einen negativen Touch bei Arbeitszeugnissen hat.

--> Es fehlen Aussagen zur Belastbarkeit, zum Urteilsvermögen und zu Fachkenntnissen.

Ehrlich gesagt habe ich mir erhofft von einem Fachmann wenigstens in Teilen bestätigt zu werden aber diese in 3 Minuten erstellte Antwort hilft mir bis jetzt nicht weiter...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.08.2009 08:00:40

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zunächst weise ich darauf hin, daß der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellt und deshalb auch entscheidet, welche Formulierungen er gebraucht.

Ein Zeugnis muß die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß widerspiegeln, darf aber andererseits den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindern.


2.

"Frau ... erfüllte ihre Aufgaben zuverlässig und gewissenhaft."

Hier kann man keine Schulnote zuordnen, da es auf den Gesamtzusammenhang in dem Zeugnis ankommt.


3.

"Sie bearbeitete alle Problemstellungen sorgfältig und systematisch.
Daneben erledigte sie ihre Arbeit sehr selbständig.
-->üblich wäre hier ein 'Sie bearbeitete und löste alle...' "

Eine "Üblichkeit" gibt es hier nicht. Auch wenn bestimmte Floskeln häufig gebraucht werden (weil sie so in Zeugnis-Anleitungen stehen), heißt das nicht, daß der Arbeitgeber sie gebrauchen muß.


4.

"Außerdem achtete sie stets die Interessen des Unternehmens und ihrer Kollegen und überzeugte durch ihre ausgeprägte Loyalität.
-->Welche Interessen der Kollegen? Wird diese Formulierung nicht nur bei Sitz in der Gewerkschaft genutzt?"

Aus dieser Beurteilung kann man aber auch ein positives soziales Verhalten Ihrerseits herauslesen.


5.

"Frau ... zeigte Engagement und beeindruckte durch ihr Interesse und ihre Auffassungsgabe.
--> "nur" Engagement, Interesse, Auffassungsgabe. Kein "stets", "großes" usw. wohl eher eine 3"

Das Wort "beeindruckte" zeigt, daß Interesse und Auffassungsgabe als deutlich überdurchschnittlich eingeschätzt werden.


6.

"Insgesamt entspricht Frau ... unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise und hat sich durch ihre Persönlichkeit die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Vorgesetzten, Kollegen und Kunden erworben.
--> Vielleicht etwas penibel wäre es das Wort "Insgesamt" zubeanstanden, was nach meiner Recherche einen negativen Touch bei Arbeitszeugnissen hat."

"Insgesamt" bedeutet auch "zusammenfassend" und ist daher wertneutral.


7.

Sie müssen das Zeugnis auch in seiner Gesamtheit lesen. Je ausführlicher der Arbeitgeber schreibt, desto besser ist im Regelfall die Beurteilung. Das "Kleben" an eingefahren Formulierungsvorschlägen kann auch die Schlußfolgerung naheliegend erscheinen lassen, daß sich der Arbeitgeber keine Mühe geben wollte.

Abschließend: Ich gebe zu bedenken, daß Ihr Einsatz knapp über dem Mindesteinsatz von 20,00 € liegt. Wenn Sie ein umfangreiche Zeugnisprüfung mit Formulierungsalternativen gewünscht hätten, wäre ein Betrag von nicht unter 100,00 € angemessen gewesen. Leistung und Gegenleistung müssen stets in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Oder anders formuliert: Zum Preis von einem VW Polo erhält man keinen Porsche.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
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