Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 30.07.2010 11:21:41

Bis wann muss ein deutsch-türkisches Kind den türkischen Behörden gemeldet werden?

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1501
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag!

Meine Frau ist sowohl deutsche als auch türkische Staatsangehörige, ich bin deutscher Staatsangehöriger. Wir haben nun einen einjährigen Sohn, den wir direkt nach der Geburt bei den deutsche Behörden gemeldet haben - er hat sogar schon einen deutschen Reisepass.

Im Prinzip möchten wir, dass er auch die türkische Staatsangehörigkeit erhält, um seinen dortigen Wurzeln gerecht zu werden bzw.eines Tages in der Türkei leben und arbeiten zu können. Allerdings haben wir die Sorge, dass er mit Erlangung der Volljährigkeit zum dortigen Militärdienst eingezogen wird. Da man nicht absehen kann, wie in 17 oder mehr Jahren die Wehrpflicht in Deutschland bzw. der Türkei geregelt ist, nun unsere Fragen:

Kann man mit der Meldung bei den türkischen Behörden warten, bis der Junge 16 oder 18 ist? Oder "verpasst" man dadurch die Möglichkeit der türkischen Staatsangehörigkeit? Bzw.: Wann wäre der letztmögliche Zeitpunkt, ihn zu melden? Begeht man für die türkischen Behörden durch das Warten ein Vergehen?

Es geht uns nicht um Erläuterungen zur doppelten Staatsbürgerschaft oder dem Militärdienst - das war nur als Hintergrund für die Frage gedacht. Wir hätten gerne konkret Auskunft zu den TÜRKISCHEN Bestimmungen für solch einen Fall.

Vielen Dank!



Antwort geschrieben am 04.08.2010 01:43:38
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Neugeborene müssen innerhalb eines Monats beim Konsulat angemeldet werden. Falls die einmonatige Frist zur Anmeldung überschritten wird, ist eine Verspätungsgebühr fällig. Weitere Konzequenzen gibt es nicht, insbesondere nicht in Verbindung mit der Staatsangehörigkeit Ihres Sohnes, da diese "automatisch" bei Geburt erlangt wurde.
Da die Wehrpflicht in der Türkei erst mit Vollendung des 41. Lebensjahres endet, wird das Abwarten bis zum 18. Geburtstages dem Kind von der Wehrpflicht nicht befreien können.
Diese Angaben habe ich mir heute vorsorglich vom Konsulat telefonisch bestätigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.08.2010 09:21:13

Vielen Dank für die Antwort.

Können Sie mir dazu noch das türkische Gesetz / die Verordnung nennen und die entsprechende Stelle, in der dies festgehalten ist?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.08.2010 09:26:38

Sehr geehrter Fragesteller,

dies muss ich nachschauen. Ich melde mich bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen


Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 04.08.2010 13:24:55

Gesetzliche Grundlage: Art. 15 Abs. 1 des türkischen Personenstandsgesetz Nr. 5490 vom 25.04.2006 (siehe türkisches Gesetzblatt „Resmi Gazete" Nr. 26153 vom 29.04.2006).

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Bis wann muss ein deutsch-türkisches Kind den türkischen Behörden gemeldet werden? | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-08-04
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Offensichtlich war die Frage ja nicht SO einfach zu beantworten. Umso mehr freue ich mich über die klare Antwort! Danke!


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Grueneberg direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internationales Recht letzten Monat:

4
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97815
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
deutsch-türkisches   Kind   türkischen   Behörden   gemeldet   werden?