Mein Mann (türke, wohnhaft in der Türkei, geb. 06/1990 und ich (deutsche, geb. 09/1982) lernten uns 09/2007 in der Türkei kennen.
Unsere Familien waren und sind mit unserer Beziehung einverstanden und wir führen eine glückliche Ehe.
Nach der Heirat in 11/2008 hat mein Mann einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt, damit wir zusammen in Deutschland leben können.
Zwecks Prüfung des Antrages wurden wir jeweils zur persönlichen Befragung von der deutschen Botschaft und der Ausländerbehörde vorgeladen
(Termin 18.02.09).
Meine Befürchtung liegt in der Intimität der Fragen, insbesondere den Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehres.
Falls dies zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit gewesen wäre,
könnte dies durch das deutsche Konsulat, der Ausländerbehörde oder einer sonstigen Person die uns Schlechtes will, nachträglich zur Anzeige gebracht werden?
Das heißt ist eine strafrechtliche Verfolgung meiner Person seitens der Türkei oder Deutschland möglich?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.02.2009 23:36:13
zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.
Nach Ihren Angaben war Ihm Mann im Zeitpunkt des Kennenlernens bereits 17 Jahre alt. Eine Strafbarkeit nach deutschem Recht scheidet damit jedenfalls aus. Wie dieser Fall nach türkischem Recht zu beurteilen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Im Übrigen haben Sie nicht mit den von Ihnen befürchteten Fragen zu rechnen. In der Regel werden Fragen Beruf und Familie des Ehepartners gestellt, des weiteren zum Kennenlernen sowie zu den Interessen des Ehepartners.
Fragen zu intimen Verhaltensweisen sind dagegen ABSOLUT UNZULÄSSIG und brauchen/sollten demnach nicht beantwortet werden. Solche Fragen würden sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die befragenden Beamten rechtfertigen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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