Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 46 weitere Antworten zum Thema AGB.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gründete eine GmbH und habe Anfang d.J. ein esoterischen Online Shop gegründet.
Nun wurde ich angeschrieben, ich würde unlauteren Wettbewerb betreiben, da meine AGB nicht korrekt wären. Ich habe dann im Internet recherchiert und erfahren, dass ich gesetzlich gar nicht verpflichtet bin, AGB anzugeben, ich könnte auch einfach nur Kundeninformationen angeben, da diese keine gesetzlichen Vorgaben beinhalten würden.
Auch wäre mein Impressum angeblich nicht richtig, auch hier habe ich mich informiert und diese etwas ausgebessert, es fehlte mein Name als Geschäftsführerin.
Würden Sie mal über meine Kundeninformation und mein Impressum schauen und mir einen Rat geben?
Meine Webseite ist *****
Die Kundeninformation finden Sie hier: *****
Diese sollen angeblich rechtswidrig sein.
Das Impressum finden Sie hier:
*****
Wo ich unlauteren Wettbewerb betreiben soll.
Ich möchte natürlich alles richtig machen, und einer Abmahnung entgehen.
Mit freundlichem Gruß
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 1.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 01.03.2008 14:34:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Zunächst meine Antwort af Ihre Hauptfrage: Sie haben keine Pflicht AGB in Ihrem Online-Shop darzustellen oder aufzunehmen. Die AGB sollen das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden näher, teilweise abweichend von gesetzlichen Bedingungen ausgestalten und dem Kunden seine Rechte und Pflichten nahe bringen. Werden keine AGB vereinbart, gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften.
Sie sollten jedoch, alleine im Interesse des Kunden darüber nachdenken, ob Sie nicht doch AGB verwenden, da diese dem Kunden, wie o.g., die vertraglichen Beziehungen verdeutlichen und der Kunde weiß, woran er ist. Dazu können Sie selbst individuelle Regelungen mit einbringen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Erstellung von AGB im Rahmen eines separaten Auftrags zur Verfügung.
Das von Ihnen gestaltete Impressum ist in Ordnung.
Allerdings ergeben sich Bedenken hinsichtlich der notwendigen und gesetzlich verlangten Informationen unter Ihrem Punkt Kundeninformationen. Dies betrifft vor allem die Regelungen der §§ 355-357 BGB sowie §§ 312c-312e BGB.
Die Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften (Rücksendekosten, Widerrufsbedingungen (hier gesetzliche Möglichkeiten, auch Textform), Rücksendemodalitäten allgemein, Rückgaberecht).
Die o.g. Pflichten nach dem BGB sind in sehr eingeschränkter Form bis gar nicht wiedergegeben, so dass ich hier, wie auch bei der Widerrufsbelehrung, dringenden Handlungsbedarf sehe.
Nicht betrachtet wurde von mir der Bestellablauf.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und unterstütze Sie gerne weiterhin hinsichtlich der Vervollständigung der jeweiligen gesetzlichen Erfordernisse.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.stracke-und-collegen.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.03.2008 14:52:34
Sehr geehrter Herr Joachim,
ich bedanke mich sehr für Ihre schnelle, ausführliche und informative Antwort.
Eine Frage hätte ich noch, - es müsste dann doch erstmals aussreichen, wenn ich unter Kundeninformation lediglich einstelle, dass bei mir die gesetzlichen Bestimmungen gelten oder?
Des Weiteren meine Informationen über:
Eigenschaften und Produkte
Die anwendungstechnischen Empfehlungen des Verkäufers in Wort und Schrift erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und begründen keine Rechtsansprüche des Käufers. Insbesondere entbinden sie den Käufer nicht davor, die Produkte auf Ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sämtliche Produkte ausschliesslich zur äußeren Anwendung bestimmt sind und dem Zugriff von Kindern fernzuhalten sind. Ausserdem behaupten ich nicht, dass meine Produkte physische und/oder geistige Heilwirkungen irgendeiner Art entfalten. Alle Angaben beruhen auf Überlieferungen sowie traditionellem Gebrauch. Die Artikel sind auf keinem Fall mit offenen Wunden oder Ekzemen in Berührung zu bringen! Alle Produkte sind als Kuriosa anzusehen. Eine Erfolgsgarantie für übernatürliche und/oder magische Kräfte wird generell nicht gegeben. Für die missbräuchliche Anwendung der von mir gelieferten Produkte wird keine Haftung übernommen. Im Gegenteil, es wird ausdrücklich davor gewarnt!
Das müsste dann doch soweit abgesichert sein, dass man mich dafür nicht mehr abmahnen kann oder?
Des Weiteren würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir dennoch einen Kostenvoranschlag machen können, bezüglich einer Aufarbeitung meiner AGB.
Lieben Gruß
Sehr geehrter Herr Joachim,
ich bedanke mich sehr für Ihre schnelle, ausführliche und informative Antwort.
Eine Frage hätte ich noch, - es müsste dann doch erstmals aussreichen, wenn ich unter Kundeninformation lediglich einstelle, dass bei mir die gesetzlichen Bestimmungen gelten oder?
Des Weiteren meine Informationen über:
Eigenschaften und Produkte
Die anwendungstechnischen Empfehlungen des Verkäufers in Wort und Schrift erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind jedoch unverbindlich und begründen keine Rechtsansprüche des Käufers. Insbesondere entbinden sie den Käufer nicht davor, die Produkte auf Ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sämtliche Produkte ausschliesslich zur äußeren Anwendung bestimmt sind und dem Zugriff von Kindern fernzuhalten sind. Ausserdem behaupten ich nicht, dass meine Produkte physische und/oder geistige Heilwirkungen irgendeiner Art entfalten. Alle Angaben beruhen auf Überlieferungen sowie traditionellem Gebrauch. Die Artikel sind auf keinem Fall mit offenen Wunden oder Ekzemen in Berührung zu bringen! Alle Produkte sind als Kuriosa anzusehen. Eine Erfolgsgarantie für übernatürliche und/oder magische Kräfte wird generell nicht gegeben. Für die missbräuchliche Anwendung der von mir gelieferten Produkte wird keine Haftung übernommen. Im Gegenteil, es wird ausdrücklich davor gewarnt!
Das müsste dann doch soweit abgesichert sein, dass man mich dafür nicht mehr abmahnen kann oder?
Des Weiteren würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir dennoch einen Kostenvoranschlag machen können, bezüglich einer Aufarbeitung meiner AGB.
Lieben Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.03.2008 18:08:57
Sehr geehrte Fragestellerin,
es reicht gerade kein Verweis auf die gesetzlichen Bedingungen aus, weil dem Verbraucher nicht zugemutet werden soll, dass er sich diese Bedingungen selbst heraussucht und woher soll er wissen, welche Bedingungen nun gerade für das vorliegende Vertragsverhältnis relevant sind.
Die von Ihnen weiter ausgeführten Informationen sind m.E. nicht ausreichend, um den Onlineshop „abmahnsicher“ zu machen. Wie geschrieben, fehlen die o.g. Informationen, die Eigenschaften der Produkte sind ein weiterer Punkt, insbesondere, wenn Sie an das Arzneimittelgesetz heranreichen und eine Art medizinisches Produkt darstellen, was Sie vorliegend aber gerade ausschließen wollen.
Gerne stehe ich Ihnen wie bereits erwähnt zur Verfügung und übersende Ihnen mein Angebot via Email.
Für Ihr diesbezüglich entgegengebrachtes Vertrauen danke ich Ihnen und helfe Ihne gerne weiter.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.stracke-und-collegen.com
Sehr geehrte Fragestellerin,
es reicht gerade kein Verweis auf die gesetzlichen Bedingungen aus, weil dem Verbraucher nicht zugemutet werden soll, dass er sich diese Bedingungen selbst heraussucht und woher soll er wissen, welche Bedingungen nun gerade für das vorliegende Vertragsverhältnis relevant sind.
Die von Ihnen weiter ausgeführten Informationen sind m.E. nicht ausreichend, um den Onlineshop „abmahnsicher“ zu machen. Wie geschrieben, fehlen die o.g. Informationen, die Eigenschaften der Produkte sind ein weiterer Punkt, insbesondere, wenn Sie an das Arzneimittelgesetz heranreichen und eine Art medizinisches Produkt darstellen, was Sie vorliegend aber gerade ausschließen wollen.
Gerne stehe ich Ihnen wie bereits erwähnt zur Verfügung und übersende Ihnen mein Angebot via Email.
Für Ihr diesbezüglich entgegengebrachtes Vertrauen danke ich Ihnen und helfe Ihne gerne weiter.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.stracke-und-collegen.com
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