Ich möchte eine Seite mit aktuellen Inhalten zu Persönlichkeiten und ehemaligen Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses (Sport, Musik, Film etc.) anbieten. Hierbei würde ich zunächst auch als Redakteur handeln, später sollen alle (kostenlos) registrierten User Artikel verfassen, kommentieren und bewerten können (ähnlich Wikipedia-System) und so die Datenbank stetig erweitern. Ein Artikel kann jedoch nur eingestellt werden wenn der Author eine Quellenangabe angibt. Diese kann von mir / der Redaktion aber natürlich nicht immer zeitnah geprüft werden. Nun meine konkreten Fragen:
- Wer ist für die inhaltliche Korrektheit der Artikel verantwortlich?
- Wie sieht es mit der Haftbarkeit aus?
- Bin ich als Betreiber der Seite dafür verantwortlich die Quellenangaben zu prüfen?
- Bin ich verantwortlich für eingestellte Bilder? (Oder sichert mich eine Abfrage beim Hochladen des Bildes ab "Ich versichere das es mir gestattet ist das Bildmaterial hochzuladen, ohne Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen usw. ...")
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 20.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.10.2009 00:33:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
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vielen Dank zunächst für Ihre erneute Anfrage und das in mich gesetzte Vertrauen!
Sehr gerne möchte ich zu Ihren Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Wer ist für die inhaltliche Korrektheit der Artikel
verantwortlich?
Für die inhaltliche Korrektheit ist natürlich in erster Linie der Autor des Artikels verantwortlich. Veröffentlicht ein Autor somit unwahre oder gar strafbare Äußerungen über dritte Personen im Internet, so kann er auf Unterlassung in Anspruch genommen und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden.
Diese Rechtsfolgen können unter umständen auch den Betreiber der Internetseite treffen und zwar dann, wenn dieser Kenntnis von den rechtswidrigen/strafbaren Inhalten des betreffenden Artikels hat. So hat es auch der BGH in jüngster Zeit entschieden.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr informativen Link zu diesem Thema beigefügt. Hier wird ein sehr aktuelles BGH-Urteil zu diesem Themenbereich dargestellt und redaktionell besprochen:
http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html
Zu 2.) Wie sieht es mit der Haftbarkeit aus?
Diesen Punkt hatte ich ja unter 1. bereits mit abgehandelt. Der Betreiber der Internetseite haftet dann für den Inhalt eines Artikels, wenn dieser haftungsrelevante Inhalte aufweist und der Forenbetreiber Kenntnis von diesem Artikel hat (s.o.).
Zu 3.) Bin ich als Betreiber der Seite dafür verantwortlich die Quellenangaben zu prüfen?
Hier verhält es sich wie zu 1. und 2. ausgeführt. Eine Rechtspflicht zur Prüfung der Quellenangaben haben Sie nicht. Sollten Sie jedoch Kenntnis von einer falschen Quellenangabe haben, so könnten Sie ab dem Zeitpunkt der Kenntnis hierfür in Anspruch genommen werden von dem Berechtigten, also demjenigen, der entgegen der falschen Quellenangaben die tatsächlichen Rechte an dem betreffenden Inhalt hat.
Zu 4.) Bin ich verantwortlich für eingestellte Bilder? (Oder sichert mich eine Abfrage beim Hochladen des Bildes ab "Ich versichere das es mir gestattet ist das Bildmaterial hochzuladen, ohne Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen usw. ...")
Hier sollten Sie sich in der Tat vorher vergewissern, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sollte nämlich ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf Ihrer Seite entgegen dem Willen des Urhebers veröffentlicht werden, könnten Sie unter dem Gesichtspunkt in Anspruch genommen werden (Unterlassung/Schadensersatz; Stichwort “Abmahnung“), dass Sie rechtswidrig urheberechtlich geschützte Inhalte öffentlich darstellen und somit verbreiten.
Im Endeffekt ist hier zwar auch das Recht am eigenen Bild als Unterfall des Persönlichkeitsrechts ein Problem, das größere Problem ist allerdings das Urheberecht.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagmorgen!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de
Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
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