Bin ich bei einem Vertragsabschluss zur Zahlung der Provision verpflichtet wenn ich erst mit der Übe
| 21.07.2012 11:13 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Hausbank weist bei ihren Immobilienangeboten (Zeitungsanzeigen und Schaufenster) keine Maklerprovsion aus. Tatsächlich fällt bei einem Vertragsabschluss aber eine Maklerprovision in Höhe von 3,57% an.
Frage 1: Bin ich bei einem Vertragsabschluss zur Zahlung der Provision verpflichtet wenn ich erst mit der Übersendung des Exposes auf die Maklerprovision hingewiesen werde oder kann ich die Provisionszahlung mit Verweis auf die Immobilienanzeige verweigern und zwar ausgehend davon, dass ich
a) keine
b) eine
Provisionsvereinbarung unterzeichnet habe?
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Frage 2: Ist die Bank verpflichtet in ihren Anzeigen (Zeitung und Schaufenster) auf die Maklerprovision hinzuweisen? Wenn ja, was sind die rechtlichen Grundlagen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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