Bildungsdokumentation gem. Bildungsvereinb. NRW / VerhaltenKiTa-Leitung
26.07.2012 19:18 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns nach einem Rückmeldegespräch mit den Erzieherinnen unseres Sohnes in der KiTa in NRW entschlossen, die Zustimmung zur Bildungsdokumentation dem. Bildungsvereinbarung NRW im 2. Kindergartenjahr zu widerrufen.
Auslöser dafür war, dass wir in einem Rückmeldegespräch erfahren haben, dass über unseren Sohn fast ein tägliches, handschriftliches Verhaltensprotokoll inKurzform geführt wurde. Offensichtlich wurden zudem dem leider nur negative Aspekte dokumentiert, obwohl unser Sohn mit großem Spaß und vollintegriert in die KiTa geht.
Nach dem Rückmeldegespräch entschlossen wir uns zu dem Widerspruch und baten um Herausgabe der bisher erfolgten Dokumentation.
Einen Tag nach Übergabe unseres Widerspruchs erhielten wir lediglich einen Umschlag mit diversen privaten und durch die KiTa erstellten Fotos von unserem Sohn, jedoch nicht die handschriftliche Verhaltendokumentation.
Es ist nun offensichtlich auch für unseren Sohn erkennbar, dass die aufgehängten Fotos in der KiTagesstätte von ihm durch Erzieherinnen abgehängt worden sind, auch wurde uns mitgeteilt, dass er in keinen weiteren Gruppenfotos (z.B.) mehr mit aufgenommen werden würde.
Eigentlich sollten lt. der Bildungsvereinbarung dem Kind beim Widerspruch der Erziehungsberechtigten keine Nachteile entstehen, hier wird unser Sohn aber unserer Meinung nach nun bewußt ausgegrenzt, was nicht in unserem Sinne ist und beabsichtigt war.
In der Bildungsvereinbarung ist eine Bilddokumentation an keiner Stelle erwähnt. Dort ist nur von "Niederschrift" die Rede.
Auch können wir nicht nachvollziehen, warum eine Bildzusammenstellung aus privaten Fotos - quasi als Info-Mappe zum Kind und dessen Familie - hier nun aus der Gruppenmappe entfernt wird.
Wir sehen hier ein Fehlverhalten der Leitung der KiTa und bitten um Ihre Empfehlung mit dem Ziel, dass unser Kind nicht von Gruppen- oder Spielfotos ausgenommen wird und plötzlich somit ausgegrenzt wird.
Viele Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fragestellender
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