in meiner Freizeit male ich gerne Portraits von früheren Berühmtheiten ( Audrey Hedburn, Grace Kelly, Romy Schneider, Sophia Loren )
Nun würde ich gerne meine Portraits auf Porzellan abbilden und diese Teller und Tassen verkaufen.
Bestehen die Bildrechte auch bei Portraits die von mir erstellt wurden.
Grüße
Katrin Kraus
Antwort geschrieben am 08.01.2012 21:40:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Von Ihrem Vorhaben muß ich Ihnen abraten, da hier mehrere Probleme zusammenkommen.
Zunächst wäre das Urheberrecht des Fotografen zu beachten, der das jeweilige Porträtfoto angefertigt hat. Selbst ein eigenes Abmalen kann das Urheberrecht des Fotografen verletzen und als verbotene Vervielfältigung zu qualifizieren sein.
Auch wenn der Fotograf keine Einwände hätte, oder keine Urheberrechte mehr bestehen würden, wäre jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Berühmtheit zu beachten. Dies besteht im Übrigen auch bei Verstorbenen.
Es gibt zwar grundsätzlich ein Recht auf Berichterstattung – und in diesem Zusammenhang auch ein Recht bei Personen der Zeitgeschichte z.B. ohne deren Einwilligung Fotos zu machen.
Dies ist allerdings etwas anderes als das Bildnis einer Berühmtheit für eigene kommerzielle Zwecke zu verwenden. Hier besteht die Gefahr von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen.
Daher muß ich Ihnen empfehlen Ihr Vorhaben in Ihrem eigenen Interesse nicht umzusetzen.
Ich bedauere Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können, aber hoffe Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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