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Bilder von US-Fernsehserien - Verwendung in Onlinezeitschriften.


11.09.2007 23:48 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 1 Stunde

Hallo und Guten Tag,

ich bin Redakteur eines Online Fanmagazines, welches auch als Printausgabe erscheint. Für die kommende Ausgabe möchte ich eine Rezesion über eine zurzeit laufende Fernsehserie (Startrek-Raumschiff Voyager) schreiben und dazu auch Bilder verwenden. Wie ich herausgefunden habe, liegt das Urheberrecht an den Bildern bei einer großen Produktionsfirma in den USA (Paramount Pictures).
Weitere Recherchen ergaben, dass die Bilder, die ich verwenden möchte unter die sogenannten "Fair Use"-Richtlinien fallen.



Die Zeitung ist ein reines Fanprojekt und nicht gewinnorientiert. Alle MitarbeiterInnen arbeiten ehrenamtlich. Der Verlaufserlös der gedruckten Ausgaben dient zur Deckung der Druckkosten. Sofern wir einmal einmal Gewinne erwirtschaften, fließen sie einer gemeinnützigen Einrichtung zu.


Meine Frage an Sie : Darf ich diese Bilder für meinen Artikel verwenden ohne die Produktionsfirma darüber in Kenntnis setzen zu müssen, wenn die Bilder unter die "Fair Use"-Richtlinien fallen? (Eine Anfrage würde zu lange dauern oder möglicherweise überhaupt nicht beantwortet werden, meiner Erfahrung nach)Und kann diese Firma dem Magazin irgendwie "einen Strick" drehen mit irgendwelchen Abbmahnungen oder ähnliches, wenn diese Bilder verwendet werden?

Eine Abmahnung seitens der Firma gegen uns würde das Ende des Magazins bedeuten und den finanziellen Ruin vieler Leute bedeuten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 58 weitere Antworten zum Thema:
Verwendung Bilder
12.09.2007 | 00:13

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
512 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sofern sie weniger als einen "substantial part of the work" verwenden, also lediglich einige Bilder, fallen Sie in der Tat unter die "Fair Use Doctrine".

Für Abmahnungen ist jedoch das deutsche Recht anwendbar.
Diese deutschen Regeln sind der Fair Use Doctrine vergleichbar.

Dementsprechend sollten Sie stets nur einige wenige Bilder und einige wenige Zitate bringen, um vor Abmahnungen sicher zu sein.

Leider kann ich keine konkrete Zahl von Bildern oder Zitaten nennen, hierfür wäre eine In-Augenscheinnahme der Homepage erforderlich. Als Faustregel gilt, daß nicht mehr 50 % der Bilder dargestellt werden darf. Auch längere Szenen sind mit Vorsicht zu behandeln.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Nachfrage vom Fragesteller 14.09.2007 | 22:15

Danke für die schnelle Antwort Herr Weber.

Für eine in Augenscheinnahme hier die Homepage der Zeitschrift.
http://www.im-endeffekt.net

Ich habe vor, bei einer Rezesion im Umfang von ca. 1200 Wörtern 2 Bildschirmfotos zu bringen. Zitate oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Sollte unter den Bildern der Name der jew. Episode aus der das Bild stammt vermerkt werden?

Beste Grüsse

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 18.09.2007 | 20:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

zwei Bildschirmfotos sind auf jeden Fall unbedenklich. Allerdings sollten Sie bei den Bildern vermerken, aus welchen Episoden diese stammen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

512 Bewertungen
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Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht