Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 14.03.2010 15:15:25

Bilder passen nicht zur Person

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1006
Hallo,

Vorgeschichte:

wir verkaufen bzw beraten als kleine Firma am Telefon (Die Kunden rufen dazu uns an, nicht wir sie). Nun wollen wir eine Zeitungsanzeige schalten um weitere Kunden zu gewinnen.
Hierzu möchten wir einen Teil der Anzeige nutzen, wo sich unsere Berater/Verkäufer vorstellen, mit deren Fachbereichen.

[Bild vom Mitarbeiter]: Thomas 36 jahre
Fachbereich: .............
..............
Telefon: 0711 XXXXXX

Da ja in jeder Branche "sex sells" gilt, würden wir jedoch nicht gerne unsere Bilder benutzen. Sondern dazu lieber bei Fotolia.de Bilder von sehr attraktiven Personen benutzen (keine erotischen oder dergleichen).

Frage:

Was müssen wir in die Anzeige schreiben, damit wir damit keinen Ärger bekommen, wegen Täuschung etc.

reicht da: Bilder dienen rein zu Illustration?

oder wie müsste der passende Satz aussehen?

Gruß

Schmidt

Unsere Agentur möchte die Vorlage bis Montag haben :-( daher würden wir um eine rasche Benatwortung bitten.





Antwort geschrieben am 14.03.2010 17:36:01
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Bei der von Ihnen beabsichtigten Werbung könnte es sich um eine irreführende geschäftliche handlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG handeln, da das Bild in Verbindung mit den Angaben zur Person des Beraters geegnet ist, einen Irrtum des Kunden über die Person des Unternehmers bzw. dessen Mitarbeiters hervorzurufen. Dies könnte den Umständen nach auch dann der Fall sein, wenn man einen erklärenden Satz wie den von Ihnen vorgeschlagenen verwendet, da trotzdem durch die Verknüpfung von Bild und Mitarbeiterprofil eine Fehlvorstellung beim Kunden entstehen kann, aufgrund derer der Kunde erst den geschäftlichen Kontakt sucht.

Wenn man mit attraktiven Personen als "Eyecatcher" werben möchte, so sollte man diese nicht mit dem persönlichen Profil eines Mitarbeiters verknüpfen.
Würde man mit einem Satz darauf hinweisen, dass das Bild nicht mit dem Aussehen des Mitarbeiters übereinstimmt, so stellt sich weiterhin die Frage, welchen Werbeeffekt man damit erreichen möchte, da ein solcher Disclaimer schliesslich nicht für die Integrität des Werbenden spricht.
Gegebenenfalls wäre es dann sinnvoll, auf eine andere Werbestrategie zu setzen.

Ich hoffe ich habe Ihnen mit meiner vorläufigen Einschätzung einen kleinen Überblick verschafft, und rege dazu an, bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion zu verwenden.

Sollten Sie eine umfassende anwaltliche Beratung wünschen, können Sie mich natürlich auch persönlich unter der unten angegebenen Email-Adresse kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Pfeffer direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Bilder   passen   Person