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Frage geschrieben am 24.03.2011 13:11:01

Bezugsrecht gültig obwohl im Testament enterbt ?

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 874
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 294 weitere Antworten zum Thema Testament.
Ich bin im Testament meines leiblichen Vaters enterbt worden.
Meine 3 Halbgeschwister sind die erben und ich mache zur Zeit meinen Pflichtanteil ihnen gegenüber geltend.

Nun gibt es aber eine Rentenversicherung bei der das Bezugsrecht "die Kinder zu gleichen Teilen" lautet.
Ich habe von der Versicherung Bescheid bekommen, daß die Versicherungsleistung den Kindern zu gleichen Teilen außerhalb des Nachlasses zusteht.
Ich habe den Zahlungsauftrag unterschrieben und zurück an die Versicherung gesendet.


Der Testamentsvollstrecker (gleichzeitig Anwalt und Patenonkel von Halbgeschwister ) hält die Unterschriften meiner Halbgeschwister zurück
( Todesfall war vor 6 Monaten )und hat mir mitgeteilt, das meine Halbgeschwister gegen das Bezugsrecht vorgehen werden.

Er meint: Da ich enterbt bin kann man davon ausgehen, das ich auch aus der Versicherung nichts erhalten soll.

Meine Fragen:

1. Ist das möglich und wenn ja wie läuft das dann ab ? Über eine Klage?
2. Wie lange dürfen die Unterschriften für die Zahlung zurückgehalten werden ?
3. Was kann man da machen - rein rechtlich ?

Vielen Dank !


Antwort geschrieben am 24.03.2011 13:34:16
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte Fragestellerin,

1.
Nach Ihrer Schilderung halte ich ein Vorgehen Ihrer Halbgeschwister gegen Ihr anteiliges Bezugsrecht für wenig erfolgversprechend. Letztendlich beurteilen sich die Erfolgschancen dabei aber nach den konkreten Umstände des Abschlusses der Rentenversicherung und des Zustandekommens des Bezugsrechts. Zum Beispiel, wenn Ihr Vater zum Zeitpunkt des Vertrages keine Kenntnis von Ihrer Existenz gehabt hätte.

Wenn Ihre Halbgeschwister die vollständige Auszahlung der Rentenversicherung begehren, müssten diese gegen die Versicherung auf Auszahlung klagen.

2.
Ihre Halbgeschwister dürfen die Zustimmung zur Auszahlung der Rentenversicherung nicht verweigern. Sie können daher auf Zustimmung zur Auszahlung gegen Ihre Halbgeschwister klagen.

Da Ihre Halbgeschwister anwaltlich vertreten werden, schlage ich Ihnen folgende Vorgehensweise vor:
Sie beauftragen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung um 'Waffengleichheit' mit der Gegenseite herzustellen und fordern Ihre Halbgeschwister durch anwaltliches Schreiben auf, der Auszahlung zuzustimmen. Wird die Zustimmung immer noch nicht erteilt, klagen Sie auf Zustimmung vor dem zuständigen Gericht.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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