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Frage geschrieben am 23.06.2011 21:42:54

Bezeichnung Wirtschaftsjurist - zulässig?

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1154
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Bezeichnung.
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
ich habe ein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre mit Nebenfach Wirtschaftsrecht abgeschlossen.

Ich habe in meinem Studium 20 Modulprüfungen abgelegt, wovon 10 Prüfungen im Nebenfach Wirtschaftsrecht abgelegt wurden.

Auf meiner Visitenkarte führe ich den Titel

Max Mustermann, B.A.

und würde gerne zusätzlich

Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsjurist univ. aufnehmen.

Ich sehe die Bezeichnung Wirtschaftsjurist nicht als einen von meiner Universität verliehenen Titel an sondern als reine Tätigkeitsbeschreibung, denn ich bin tatsächlich ausschließlich im Bereich Wirtschaftsrecht tätig.

Ich bitte um Ihre rechtliche Einschätzung, ob es mir erlaubt wäre, auf der Visitenkarte die Beschreibung Wirtschaftsjurist zu führen.


Antwort geschrieben am 23.06.2011 22:44:19
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
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Sehr geehrter Fragesteller,

Den Zusatz dürfen Sie nicht führen.

Die Bezeichnung »Wirtschaftsjurist« ohne weiteren Zusatz ist wettbewerbswidrig (OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2007 - 4 U 153/06).

Eine Verbindung mit »univ.« kommt ebenfalls nicht in Betracht, da Sie einen entsprechenden Abschluss nicht haben. Auch darin wäre eine Irreführung zu sehen, die zur Abmahnung führen kann.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

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