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Bezahlung und Versicherung


01.07.2012 22:34 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

folgender Sachverhalt:
Ich plane Video zu drehen.
Beim Videodreh helfen mir nun netterweise Studenten kostenlos in ihrer Freizeit. Des Weiteren machen Statisten auch kostenlos mit.

Den Studenten sowie einer Darstellerin möchte ich als kleines Dankeschön eine Aufwandsentschädigung zahlen. Der Darstellerin bezahle ich auch die Reisekosten, weil sie eine weite Anreise hat.

Ist da gegen rechtlich etwas einzuwenden bzw. was ist ggf. dabei zu beachten (z.B. ist was schriftliches zu vereinbaren)?

Alternativ könnte ich die Studenten auch z. B. zum Essen einladen, wie gesagt soll nur eine Dankeschön sein und keine Bezahlung.

Wie sieht es mit einer Versicherung der Beteiligten aus, falls etwas passieren sollte (Unfall etc.)?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Bezahlung
01.07.2012 | 23:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Grundsätzlich können Sie mit den Studenten und den Statisten so verfahren wie geplant. Sofern die Studenten nur in ihrer Freizeit tätig werden, wäre es unproblematisch.
Bei den Statisten, die auch neben Ihrem Dreh beim Film arbeiten, sollten Sie vorsorglich bei der Künstlersozialkasse anfragen, ob Abgaben fällig werden. Die Lage ist hier kompliziert und es kommt auf Details an. Das gilt dann auch für die Darstellerin, falls diese auch neben Ihrem Projekt als Darstellerin tätig ist. Um sicher zu gehen, das keine Sozialabgaben fällig werden, sollten Sie bei der Sozialkasse anfragen.

Sie sollten sich von allen Beteiligten schriftlich bestätigen lassen, dass die Teilnahme rein freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Unfallschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung würde nicht bestehen, die Darsteller müssten also selbst für den Versicherungsschutz sorgen.

Beachten Sie bitte, dass ansonsten Statisten und Komparsen, auch Studenten, sozialversicherungspflichtig sind, auch wenn kurzfristige Beschäftigungen vorliegen, für die pauschale Abgaben fällig werden. Wichtig ist also, dass es sich um einen reinen Privatfreh handelt. Dies sollten Sie aber im Vorfeld klären.




Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 02.07.2012 | 00:34

Hallo Herr Wöhler,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Was meinen Sie mit reinen privaten Dreh?
Ich selbst bin nebenbei Musiker, es handelt sich daher um ein Musikvideo.

Die anderen Statisten arbeiten nicht beim Film. Sind "Leute von der Strasse" die per Aushang geworben werden. also unproblematisch.

Die Aufwandsentschädigung der Studenten (ca. 20-50 €) kann ich per Beleg bar auszahlen? oder wäre kein Beleg notwendig?
Sie unterschreiben ja , dass sie unentgeltlich tätig werden, aber im Rahmen einer Aufwandsentschädigung ist das dann ok?

Den Status der Darstellerin kenne ich nicht, ich denke sie ist Freiberuflerin.
Also sollte ich ihr mitteilen, dass sie sich selbst versichern soll und auch von ihr unterschreiben lassen, dass sie unentgeltlich tätig ist? Die Reisekosten und die Auszahlung würde dann auch über eine Aufwandsentschädigung (ca. 100 €) laufen, den ich ihr dann gegen eine Rechnung bzw. Beleg ebenfalls auszahle, oder wäre auch hier kein Beleg notwendig?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.07.2012 | 09:41

Sehr geerhter Fragesteller,

es ist in Ordnung wenn Sie Aufwandsentschädigungen in bar auszahlen. Sie sollten sich den Erhalt gegenzeichnen lassen. Es geht hier nur darum, dass Sie nachweisen können, dass nur Aufwandsentschädigungen und kein Lohn gezahlt wurde.

Bei der Darstellerin sollten Sie so wie von Ihnen beschrieben verfahren. Ein Beleg ist sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

710 Bewertungen
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