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Bewertung Arbeitszeugnis


05.03.2013 21:12 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

nach Erhalt eines Zeugnisses durch meinen Arbeitgeber hätte ich gerne eine neutrale Beurteilung Ihrerseits zu folgenden Formulierungen:


Herr xxx arbeitet sich mit Interesse in neue Aufgabengebiete ein. Aufgrund seiner Auffassungsgabe macht er sich mit neuen Aufgabenstellungen vertraut.

Herr xxx besitzt solide Fachkenntnisse in seinem Aufgabengebiet und wendet diese mit Erfolg an.
Seine Fachkenntnisse hält er durch Fortbildung auf dem neuesten Stand.

Die Arbeitsweise von Herrn xxx ist geprägt von Sorgfalt und Genauigkeit. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllt in vollem Umfang unsere Anforderungen.
Er liefert gute Arbeitsergebnisse und erreicht die selbst gesetzten und vereinbarten Ziele.

Herr xxx hat an vielen Projekten sehr engagiert teilgenommen. Sein zielgerichtetes und systematisches Vorgehen sowie sein offenes und kooperatives Verhalten tragen immer wieder dazu bei, die Projekte mit großem Erfolg abzuschließen.

Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Herr xxx zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie internen und externen Kunden ist jederzeit vorbildlich. Er war stets gleichermaßen geschätzt und beliebt und trägt in jeder Hinsicht zu einer sehr guten und effizienten Teamarbeit bei.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 132 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitszeugnis Bewertung
05.03.2013 | 22:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Nino Jakovac
36 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne teile ich Ihnen meine erste Einschätzung zu Ihrem Zeugnis unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Einsatzes mit.

Die Formulierung ,, Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Herr XXX zu unserer vollen Zufriedenheit´´ bedeutet grundsätzlich die Note ,,befriedigend´´.

Als befriedigend, (teilweise auch nur als ausreichend) verstehe ich im Großen und Ganzen auch die übrigen Formulierungen.

Z. B. bedeutet die Formulierung ,,Die Arbeitsweise ist geprägt von Sorgfalt und Genauigkeit´´ dass Sie nur langsam arbeiten.

Letztendlich gibt Ihr Arbeitgeber deutlich zu verstehen, dass er nicht allzu viel von Ihrer Arbeitsweise und Ihren Fähigkeiten hält.

Alles in allem handelt es sich leider um ein relativ schlechtes Zeugnis, welches Ihnen den weiteren beruflichen Werdegang nicht erleichtern wird.

Sollten Sie Ihre Leistungen besser beurteilen, würde ich Ihnen raten, diese Zeugnis so nicht hinzunehmen.

Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, stehe ich ihnen gerne im Rahmen einer weiteren Mandatierung zur Seite.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft erteilen kann, hoffe aber, dass ich Ihnen dennoch weiterhelfen konnte.

Abschließend möchte ich Sie bitten zu berücksichtigen, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handelt. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz

Nino Jakovac
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Nino Jakovac
Mainz

36 Bewertungen
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