Ich wurde vor 2 Jahren wegen (angeblichen) Betruges zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Im Sommer diesen Jahres endete die Bewährung. Seither habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen, und habe es selbstverständlich auch nicht vor. Nun möchte ich mich im EU-Ausland auf eine Stelle bewerben und wollte fragen, ob diese Bewährungsstrafe noch in meinem Führungszeugnis enthalten sein wird. Ich könnte mich natürlich ausschließlich auf die örtlichen Nachforschungen im EU-Land verlassen, aber das wäre unfair, da Auslandsanfragen separat beantragt werden müssten und zudem Geld und Zeit kosten. Da ich mich im Bereich der Sozialarbeit mit Kindern, Jugendlichen und gefährdeten Erwachsenen bewerben möchte, ist ein Führungszeugnis unerlässlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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