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ZEUGNIS
Frau XXX, geb. am 17.09.1980 in XXX, war in der Zeit vom 16.11.2009 bis 28.02.2011 bei der XXX tätig.
Die XXX betreibt im gesamten XXX Stadtgebiet 12 Einrichtungen für erwachsene und pflegebedürftige Menschen. Neben Plätzen in der stationären Pflege, in der Dementen- sowie in der Wachkomabetreuung bieten wir auch Plätze in der Kurzzeitpflege an.
Der Einsatz von Frau XXX erfolgte zunächst als Alltagsbegleiterin. Die Alltagsbegleiter sollen die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Men¬schen positiv beeinflussen können. Mit Wirkung vom 15.03.2010 übernahm Frau XXX die Leitung der sozialen Betreuung.
Als Leiterin der sozialen Betreuung oblagen Frau XXX folgende Aufgaben:
• Leitung und Organisation des Teams soziale Betreuung und Alltagsbegleitung
• Sicherstellung einer bedarfsgerechten, individuellen Betreuung von Bewohnern und deren Angehörigen
• Organisation, Koordination und Durchführung von Betreuungsangeboten, proaktive Entwicklung neuer Angebote
nach neuesten gerontopsychiatrischen Erkenntnissen
• Organisation und Koordination von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung in Absprache mit dem Direktor
• Enger Austausch mit allen Abteilungen im Rahmen einer ganzheitlichen Bewohnerbetreuung
• Aktivierung und Motivation der Bewohner zur Teilnahme an Betreuungsangeboten zur Förderung und Erhaltung
der sozialen Kontakte
• Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen
• Mitverantwortung für die Gewinnung neuer Kunden
• Kontaktpflege zu Ehrenamtlichen, Angehörigen, Betreuern und Institutionen
• Öffentlichkeitsarbeit
• Mitwirkung an der Entwicklung und Erhaltung einer gleichbleibend hohen Kundenzufriedenheit
• Fachliche Anleitung und Begleitung aller an der Betreuung Beteiligten
• Sicherstellung einer biografieorientierten Planung und Dokumentation der erbrachten Leistungen im EDV-System
• Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung- und entwicklung
Frau XXX nahm ihre Aufgaben stets selbständig, verantwortungsbewusst und kontinuierlich zu unserer vollen Zufriedenheit wahr. Sie zeichnete sich durch eine innovative und überdurchschnittliche Arbeitsqualität aus und war stets mit hoher Motivation, großem Engagement und Einsatzbereitschaft in der Lage, die selbst gesetzten und vereinbarten Ziele zu erreichen. Frau XXX war flexibel, bereit, eigenes Handeln zu reflektieren, stand Neuerungen offen gegenüber und verstand es, sich den Veränderungen und Gegebenheiten anzupassen. In ruhiger, verständnisvoller und stets freundlicher Art ging sie auf die Belange der Kunden und deren Angehörige ein und zeigte in der Beratungstätigkeit ein ausgeprägtes Maß an Empathie und Sensibilität für die Lebenssituationen der Kunden und deren Angehörige. Aufgrund ihrer umfangreichen Fachkenntnisse und sozialen Kompetenz war Frau XXX in der Lage, kontinuierlich qualifizierte Beratung zu gewährleisten und hilfreiche Maßnahmen in die Wege zu leiten. Sie stand dem Pflegepersonal und den Kunden stets unterstützend, motivierend und fördernd durch ihre fachkundige, individuelle Beratung zur Seite und begleitete professionell anfallende Schwierigkeiten auf der Beziehungsebene. Frau XXX erarbeitete dabei sinnvolle Lösungswege und verstand es, auch unter schwierigsten Umständen unter Einbeziehung aller Beteiligten die nötige Akzeptanz zu schaffen und dabei stets das Wesentliche im Blick zu behalten. Ihre persönliche und fachliche Kompetenz wurde allseits anerkannt und sie trug zu einer gelungenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Bereichen bei. Im Team als auch in eigenverantwortlicher Arbeit erzielte Frau XXX gleichbleibend gute Ergebnisse, setzte sich konstruktiv mit Kritik auseinander, war teamfähig und den physischen und psychischen Anforderungen jederzeit gewachsen.
Frau XXX Verhalten gegenüber den Kunden und deren Angehörigen sowie anderen Berufsgruppen war stets geprägt durch ein sicheres Auftreten, das hohe Einsatzbereitschaft und klare Kompetenz vermittelte. Der Umgang mit den Kunden war von großer Verbindlichkeit und Wertschätzung geprägt. Den Kollegen gegenüber verhielt sie sich kollegial, freundlich und verbindlich. Vorgesetzten gegenüber zeigte sie sich stets höflich und loyal.
Das Arbeitsverhältnis von Frau XXX endet auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 28.02.2011. Wir bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Antwort geschrieben am 02.03.2011 15:13:15
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Vorab wäre zu erwähnen, dass es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf bestimmte Formulierungen nicht gibt. Nach der Rechtssprechung muss das Zeugnis lediglich der Wahrheit entsprechen und mit verständigem Wohlwollen abgefasst sein, denn es soll dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren und ihm eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geben. Insoweit gehe ich zunächst davon aus, dass die eingangs im Zeugnis vorgenommene Tätigkeitsbeschreibung vollständig und wahrheitsgemäß ist, anderenfalls Sie hier eine Ergänzung verlangen könnten.
Ihr aufgezeigtes Zeugius entspricht ansonsten nach den gewählten Formlierungen grundsätzlich der Note "gut", tendenziell „sehr gut". Dies ist gleich aus dem ersten Satz im Rahmen der weiteren Bewertung „zu unserer vollen Zufriedenheit" ersichtlich. Im Falle eines „sehr gut" würde dort „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" aufgeführt sein. Im Rahmen der dann folgenden Beschreibung und Bewertung Ihrer Arbeitsweise und des Verhaltens kommen dann aber durchweg sehr wohlwollende Formulierungen wie „stets mit hoher Motivation" sowie eine besondere Erwähnung Ihrer Felxibilität und Kontiunität vor, so dass man ingesamt von einer tendenziellen Ausrichtung nach oben ausgehen kann.
Auch Ihr Sozialverhalten wird als überdurchschnittlich bewertet, insbesondere durch die weiteren Formulierungen wie „stets unterstützend"; „stets freundlicher Art" etc. Im Bereich Ihrer Arbeitsbereitschaft entspricht die Bewertung wiederum der Note „gut", was
aus der Formulierung „mit großem Engagement und Einsatzbereitschaft" folgt. Die Benotung in den Bereichen Befähigung und Fachwissen ist wiederum ein „sehr gut", da dies und insbesondere deren Anwendung durch verschiedene Beschreibungen zum Umgang und der aufgezeigten guten Resonanz durch die Kunden etc. besonders hervorgehoben und an Beispielen bestätigt wird. Gleichermaßen ist dies bei der Beschreibung der erzielten Arbeitserfolge bzw. erreichten Ziele erfolgt.
Die Geamtbeurteilung Ihres Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist dann wiederum im Bereich „gut" anzusiedeln. Um hier ein „sehr gut" zu erreichen, müsste wiederum beim Verhalten gegenüber Kollegen die Formulierung „stets" auftauchen. Gegenüber den Vorgesetzten ist dies zwar dann wiederum der Fall, allerdings wird dies durch das Hervorheben von Loyalität wieder etwas abgeschächt. Das Wort bzw. die Bezeichnung „loyal" würde ich insoweit streichen, da dies grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit ist und daher nicht gesondert erwähnt zu werden braucht.
Insgesamt erfüllt aus hiesiger Sicht somit das Zeugnis jedenfalls die Anforderungen an die eingangs aufgezeigte Rechtsprechung. Und insbesondere die Abschlussformel zeigt auch, dass der Arbeitgeber Sie nur sehr ungern verliert.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.03.2011 15:31:01
Wie ist es zu bewerten, dass beim Sozialverhalten der Vorgesetzte an letzter Stelle genannt wird? Bei meiner Recherche wurde häufig auf die Reihenfolge "zunächst der Vorgesetzte, dann die Kollegen" hingewiesen.
Die Kunden werden hier an erster Stelle genannt.
Bitte geben Sie eine kurze Erläuterung zum Reihenfolgeproblem.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage
Wie ist es zu bewerten, dass beim Sozialverhalten der Vorgesetzte an letzter Stelle genannt wird? Bei meiner Recherche wurde häufig auf die Reihenfolge "zunächst der Vorgesetzte, dann die Kollegen" hingewiesen.
Die Kunden werden hier an erster Stelle genannt.
Bitte geben Sie eine kurze Erläuterung zum Reihenfolgeproblem.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.03.2011 19:19:31
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie haben im Grunde Recht, allerdings wird dieser Reihenfolge nicht unbedingt so große Bedeutung zugemessen, da dies auch gekünstelt erscheinen kann und an sich nicht so wichtig ist. Allerdings hat z.B. das Arbeitsgericht Saarbrücken (Urteil vom 02.11.2001, Az: 6 c Ca 38/01) einmal die Ansicht vertreten, dass in der heutigen, zumindest der von Juristen angewandten Zeugnissprache die Regel vorherrscht, dass bei der Beurteilung von im wesentlichen unbeanstandetem Sozialverhalten die Reihenfolge Vorgesetzte/Kollegen/Geschäftspartner eingehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund wäre es also tatsächlich noch ratsam, diese entsprechend anzupassen bzw. abzuändern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie haben im Grunde Recht, allerdings wird dieser Reihenfolge nicht unbedingt so große Bedeutung zugemessen, da dies auch gekünstelt erscheinen kann und an sich nicht so wichtig ist. Allerdings hat z.B. das Arbeitsgericht Saarbrücken (Urteil vom 02.11.2001, Az: 6 c Ca 38/01) einmal die Ansicht vertreten, dass in der heutigen, zumindest der von Juristen angewandten Zeugnissprache die Regel vorherrscht, dass bei der Beurteilung von im wesentlichen unbeanstandetem Sozialverhalten die Reihenfolge Vorgesetzte/Kollegen/Geschäftspartner eingehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund wäre es also tatsächlich noch ratsam, diese entsprechend anzupassen bzw. abzuändern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
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