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Frage geschrieben am 02.11.2010 15:16:45

Beurteilung - Formulierungen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5522
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Beurteilung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir bei den folgenden Formulierungen mit, welcher Note diese entspräche und was ggf., zu ergänzen oder ändern wäre.
Da die Kündigung meinerseits nicht problemlos erfolgte, rechne ich mit Formulierungen, die zum Nachteil gereichen könnten.
Insbesondere die Formulierung ...hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen... (befriedigend?) klingt negativ
Da ich sehr gute Arbeitsleistung lieferte, möchte ich sicherstellen, gerecht beurteilt zu werden.

Vielen Dank vorab.

Auszug:
Frau x verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die Sie jederzeit und zielgerichtet einsetzte. Sie besuchte regelmäßig und mit großem Erfolg Weiterbildungsseminare um ihre Stärken weiter auszubauen und ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sich Frau X immer schnell und erfolgreich in neue Problem- und Aufgabenstellungen ein. Durch ihr logisches und analytisches Denkvermögen kam sie auch in komplexen Situationen zu einem eigenständigen, ausgewogenen und zutreffenden Urteil.

Frau X zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich mit ihren Aufgaben sowie der Gesellschaft, wobei sie auch durch ihre Einsatzbereitschaft überzeugte. Auch unter starkem Druck bewältige sie alle Tätigkeiten in bester Weise. Dabei arbeitete Frau X stets selbständig, sorgfältig und systematisch. In allen Situationen erzielte sie sehr gute Arbeitsergebnisse. Frau X hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mandanten und Kollegen war zu jeder Zeit einwandfrei,

Frau X scheidet auf eigenen Wunsch zum ... aus unserer Gesellschaft aus. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken für ihre gute Mitarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.



Antwort geschrieben am 02.11.2010 16:50:12
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben zu Recht erkannt, dass die Formulierung: „ hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen ", leider nur ein befriedigend bedeutet.

Irgendwie passt diese Beurteilung nicht mit der Vorhergehenden, nämlich dass Sie in allen Situationen sehr gute Arbeitsergebnisse erzielten, zusammen. Jedenfalls wird diese an sich gute Beurteilung durch die Nachfolgende, nämlich dass Sie den Erwartungen „in jeder Hinsicht entsprochen" haben, relativiert, worüber eine neuer möglicher Arbeitgeber sofort stolpern und sich entsprechende Gedanken machen würde. Jedenfalls sollte auf jeden Fall die Formulierung bezüglich Ihrer Arbeitsleistung abgeändert werden, wobei gute Leistungen im Allgemeinen mit folgender Formulierung in der Zeugnissprache beschrieben werden: „ hat die übertragenen Arbeiten stets zu unseren vollen Zufriedenheit erledigt ".

Ebenfalls nur befriedigend ist die Beurteilung „ zu jeder Zeit einwandfrei" Ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mandaten und Kollegen. Diese Formulierung läßt letztlich auf Konflikte schließen. Auch hier sollten Sie auf eine Abänderung bestehen. Es fehlt für eine gute Beurteilung, das Wörtchen „ stets", also demzufolge die Formulierung „ zu jeder Zeit stets einwandfrei".

Ich hoffe, Ihnen mit einer ersten Einschätzung weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gern für eine Nachfrage bei Unklarheiten zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.11.2010 16:57:37

Sehr geehrter Herr Dratwa,
vielen Dank für Ihre erste Einschätzung.
Der abschließende Satz ..und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute..." schließt eine ironische Bemerkung aus oder
ist er nur unglücklich formuliert?

Welche Benotung trifft auf die so vorliegende Beurteilung in der Gesamtheit zu? (Argumentationshilfe für mich zur Aufforderung der Änderung)

Einen angenehmen Abend und vielen Dank.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.11.2010 17:44:26

Sehr geehrter Fragesteller,

insgesamt ist die an sich gute Beurteilung Ihrer Tätigkeit durch die nur befriedigende Formulierung bezüglich Ihrer Arbeitsleistung "zu jeder Zeit einwandfrei" sowie durch die ebenfalls nur befriedigende Beurteilung Ihres Verhaltens relativiert, sodass insgesamt meine Einschätzung nach das Zeugnis zwischen der Note drei und zwei liegt.

Die Abschlußformel ist üblich und ist durch die Formulierung " viel Erfolg" als gut zu bewerten. Eine ironische Bemerkung ist hierin nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil würden fehlende Zukunftwünsche in einem Zeugnis auf erhebliche Differenzen hinweisen.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber anschreiben und darauf hinweisen, dass die Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens nur im befriedigenden Bereich liegt, diese Beurteilungen nicht zutreffen würden, was er sicher selbst weiß und auf entsprechende Abänderung der Formulierungen, wie oben bereits ausgeführt bezüglich der Arbeitsleistung "....hat die übertragenen Arbeiten stets zu unseren vollen Zufriedenheit erledigt " und " zu jeder Zeit stets einwandfrei " bezüglich des Verhaltens unter Fristsetzung auffordern.

Gegebenfalls sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt



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Beurteilung - Formulierungen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-11-02
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