Frage geschrieben am 03.03.2010 14:11:58
Betrugsdelikte Verhandlungen
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1094Ich bin in 65 Betrugsfällen zusammen mit meiner Frau angeklagt .
Morgen ist der erste Verhandlungstag . Es finden noch 2 weitere statt . .
Ich will nur wissen , darf ich nach der Gerichtsverhandlung wieder nach Hause ..
MFG
Antwort geschrieben am 03.03.2010 15:04:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 304
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
ohne die Einzelheiten des Falles zu kennen, ist davon auszugehen, dass Sie nach dem Verhandlungstermin wieder nach hause gehen können. Denn wenn noch weitere Verhandlungstermine nachfolgen werden, werden Sie ja morgen noch nicht verurteilt werden, so dass morgen nicht einmal feststehen wird, ob Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Die einzige Ausnahme, die sich ergeben könnte, würde darin bestehen, dass gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet worden ist. Dies ist aber in einem so späten Stadium unwahrscheinlich, da dies üblicherweise bereits innerhalb des Ermittlungsverfahrens geschieht. Zudem sind an den Erlass eines solchen Haftbefehls strenge Voraussetzungen zu stellen, insbesondere müsste dann ein Haftgrund, also z.B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, bestehen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
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