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Frage geschrieben am 09.04.2009 19:42:32

Betrugsanzeige erhalten, Fa. zieht aber Anzeige zurück wenn ich zahle ! Geht das ?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4479
Guten Tag, als ich letztes Jahr Selbständig war hatte ich bei einer Fa. ein Notebook gekauft, das Geld sollte von Paypal bezahlt werden, da ich viele Kunden hatte und alle immer per Paypal bezahlt hatten, bin ich davon ausgegangen das die Rechnung beglichen wurde, Das war nicht der Fall.
Jetzt nach 6 Monaten bekomme ich ein Schreiben von der Polizei das eine Anzeige wegen Betrug erstattet wurde. Ich habe darauf hin die Firma angeschrieben was los ist. Die hat mir erklärt das es nicht bezahlt wurde. Wenn ich aber das Geld jetzt bezahle ziehen Sie die Anzeige zurück, kam per Mail.

Meine Frage dazu. Geht das und wie kann ich sicher sein das sie es macht ? Ich habe nur Zeit bekommen bis zum 15.4. Und ich beziehe zur Zeit Alg2 und kann keine 400.-Euro auf einmal zahlen.

Den Termin bei der Polizei habe ich nicht wahrgenommen !



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Diese Antwort ist vom 9.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.04.2009 20:27:36
Rechtsanwältin Tanja Stiller
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Es muss zwischen den Begriffen „ STRAFANZEIGE“ und „ STRAFANTRAG“ unterschieden werden.

Mit der STRAFANZEIGE wird der Staatsanwaltschaft ein gewisser Sachverhalt angezeigt und um strafrechtliche Würdigung gebeten.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie die Ermittlungen aufnimmt.
Denn die Staatsanwaltschaft ist „ Herrin des Ermittlungsverfahrens“.

Nach Ihren Angaben zufolge hat die Staatsanwaltschaft nun bereits durch die Anzeige der Firma Kenntnis über den Sachverhalt erhalten.
Eine Strafanzeige kann also nicht zurückgezogen werden.
Der Anzeigeerstatter kann lediglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erklären, dass kein Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht, da der Betrag in der Zwischenzeit gezahlt wurde.

Bei sogenannten Antragsdelikten ist der STRAFANTRAG notwendige Voraussetzung.
Antragsdelikte werden nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde.
Einen Strafantrag kann man gemäß § 77d StGB zurücknehmen.

Gemäß § 263 Abs.4 StGB wird ein Betrug „ geringwertiger Sachen“ nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Es handelt sich hier also um ein relatives Antragsdelikt.

Sie geben an, dass das Laptop 400 EUR gekostet hat.
Von einer geringwertigen Sache ist daher nicht auszugehen.
Es bedarf also keines Strafantrages.

Wenn Sie den Betrag in Höhe von 400 EUR zahlen wirkt sich dieser Umstand strafmildernd aus.
Die Staatsanwaltschaft kann trotz Zahlung des Betrages und trotz Mitteilung der Firma Anklage gegen Sie erheben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.


Mit freundlichen Grüßen


Tanja Stiller
Rechtsanwältin






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