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Frage geschrieben am 10.03.2011 18:19:30

Betrug nach § 146 & 147 und § 241e StGb

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1321
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 297 weitere Antworten zum Thema Betrug.
Guten Tag,
hab ich ein sehr ungutes und misses Gefühl.

Sachverhalt:
Ich habe im Jahre 2007 mich überreden lassen mit einer Kontokarte meiner damaligen Freundin in meinen damaligen Beruf per EC zu zahlen wenn ein Kunde kommt und Bar bezahlt. Anstelle das ich das Geld in die Kasse gelegt habe hab ich es eingesteckt und mit der EC bezahlt. Natürlich auch ich Unterschrieben. Dies hab ich zweimal gemacht im Wert von 500 Euro.

2010 kam die Klage wegen Betrug. Bei der Hauptverhandlung habe ich alles abgestritten was ich natürlich jetzt bereue. In meinen jüngeren Jahren habe ich bereits einmal eine Bwährung bekommen weil ich als 18 jähriger ein Handy angemeldet habe und einige Monate später nicht mehr bezahlen konnte. Dies wurde leider auch als Betrug angesehen.

Naja zurück zum Thema;
Die Richterin hatte damals 6 Rechnungen die Unterschrieben wurden, wo die Exfreundin angibt keine von Ihr zu sein. Die Richterin hat die Verhandlung vertagt mit Antrag auf Chartoghrapisches Gutachten. Hier kam raus das bei 3 Unterschriften die Exfreundin selber tätig war, eines ist ungeklährt naja bei einen weiteren war ich es. Nun hab ich mich jedoch entschlossen endlich die wahrheit zu sagen da ich mein Leben mit der jetzigen Ausbildung endlich in Grief habe. Zur Info ich bin 31 Jahre alt. Die Wahrheit ist das ich weis das meine EX damals es Erfahren hat oder gewusst hat, das es bei einigen mit der EC geht durch Unterschrift obwohl keine Deckung drauf ist. Ich weis auch das Sie mit Absicht damals in verschiedenen Tankstellen usw ging weil Sie weder Sprit Tabak oder dergleichen mehr hatte. Mich hat Sie damals natürlich überredet, wir brauchten Geld Sie hat ein Kind und nichts mehr zu futtern. Naja trotz allem bin ich selber Schuld ich hätte es nicht machen dürfen. So nun eine Rechnung wurde von mir bei diesen Gutachten nachgewissen, ich weis aber ich hatte bei 2 Rechnungen meine Unterschrift gegeben. Die zweite der ich natürlich gestehen.

Meine Frage nun: Wie wahrscheinlich ist es das ich ins Gefägniss muss? Ich habe nächste Woche die Verhandlung muss ich damit rechnen gleich eingesperrt zu werden?

Ich bedanke mich sehr herzlich für die Antworten die ich hoffentlich bekommen werde

Lg
S.S


Antwort geschrieben am 11.03.2011 00:14:29
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Nach Ihrer Schilderung haben Sie sich in zwei Fällen eines Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Unterschlagung schuldig gemacht. Mit Hilfe des durch das Gericht eingeholten graphologischen Gutachtens werden Ihnen diese Taten mit Sicherheit auch nachgewiesen werden können. Insofern erscheint Ihr Vorhaben, in der Hauptverhandlung ein Geständnis ablegen zu wollen, durchaus sinnvoll. Das Gericht wird Ihr Geständnis strafmildernd berücksichtigen.

Eine seriöse Prognose des zu erwartenden Strafmaßes kann ohne Einsicht in die Gerichtsakte nicht abgegeben werden. Wenn es sich allerdings tatsächlich nur um zwei Taten mit relativ geringem Schaden handelt und Sie seit Ihrer Verurteilung vor ca. 12 Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sind, haben Sie nach meiner ersten Einschätzung keine Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu befürchten.
In der Verhandlung wäre es wichtig, dem Gericht deutlich zu machen, daß Sie das Unrecht Ihrer Taten einsehen und Sie Ihre Konsequenzen gezogen haben. Sie sollten sich bis dahin auch noch Gedanken machen, wie Sie – wenn noch nicht geschehen – den entstandenen Schaden zurückzahlen wollen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Verhandlung!

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



Große Teichstraße 17
18337 Marlow

Telefon : 038221 – 42 300
Fax : 038221 – 42 299
mail: kanzlei@anwalt-mv.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 17.03.2011 09:55:06

Sehr geehrter Ratsuchender,

es gibt Schwierigkeiten mit dem Einzug des ausgelobten Einsatzes. Bitte sorgen Sie für umgehenden Ausgleich.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, daß hier eine Strafbarkeit wegen einer weiteren Betrugstat im Raum steht. Ich würde diese Frage nötigenfalls der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Beantwortung vorlegen. Der durch das Gericht von Ihnen anzufordernde Einsatz überstiege die hier zu zahlenden 48,- € bei weitem.
Mit freundlichen Grüßen

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